STEUERBERATUNG IST EINE
MODERNE DIENSTLEISTUNG,
DIE DEN MENSCHEN NÜTZT.“
Zuerst einmal nehmen wir Ihnen Arbeit ab. Mit der nötigen Genauigkeit. Individuell auf Sie persönlich oder Ihr Unternehmen abgestimmt. Mit dem neuesten Fachwissen und der aktuellsten Technik – also stets auf der Höhe der Zeit.
Wir fertigen und erledigen für Sie selbstverständlich alle Basis-Dienstleistungen, die Sie von uns erwarten, also die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Meldungen zur KSK, die laufende Finanzbuchhaltung, alle erdenklichen Steueranmeldungen und Steuererklärungen (manche nennen das hochtrabend „Deklarationsberatung“), Jahresabschlüsse, die wir auch für Sie im Unternehmensregister hinterlegen und deren Plausibilität wir auf Wunsch beurteilen, Meldungen zum Transparenzregister usw. Allerdings möchten wir Ihren Blick auf die anderen Dienstleistungen lenken, die wir für mindestens genauso wichtig halten.
Dazu gehören:
Zu Recht erwarten Sie von uns, dass wir akute steuerliche und betriebswirtschaftliche Probleme lösen. Mit Ihrer Hausbank sprechen. Oder gegebenenfalls eine neue Bank für Sie finden. Ihre Rechte bei der Finanzbehörde reklamieren, auch in scheinbar aussichtslosen Situationen. Uns für Sie zur Wehr setzen. Aber noch professioneller ist es, solche Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen. Auf neue Rechtsentwicklungen sofort zu reagieren. Und nicht erst viel zu spät festzustellen, dass der Karren im Dreck feststeckt.
Wir beraten Sie auch in schwierigen steuerlichen Einzelfragen, bei der Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen, bei der Vermögensübertragung, beim Schritt in die Selbständigkeit, in Fragen der Rentabilität und Liquidität, in Kredit-, Kauf- und Verkaufs- aber auch anderen Verhandlungen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Begleitung von Betriebsprüfungen. Wir widmen uns schwerpunktmäßig der Abwehr, der laufenden, aber auch der Nachbetreuung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen aller Art.
Dazu gehört auch die Prüfungsbegleitung, mitunter von Berufskolleg*innen, in verfahrenen Situationen. Weil eine professionelle Verhandlungsführung (z.B. nach Schranner) einen Dritten mit dem nötigen Blick aus der Distanz oft erfolgreicher, und darum empfehlenswert macht.
Wir scheuen den Streit mit den Finanzbehörden nicht. Denn wir sehen uns nicht als Mittler zwischen Staat und Bürger, sondern vielmehr als aktive Pfleger der steuerlichen Landschaft. Und das heißt nach unserem Verständnis: wenn sinnvoll und nötig, schöpfen wir den Finanzrechtsweg für Sie aus.
Dabei können wir auf eine außerordentlich hohe Erfolgsquote verweisen. Über 65 % der von uns seit 1996 geführten mehr als 250 finanzgerichtlichen Verfahren sind für unsere Kund*innen erfolgreich ausgegangen. Um diese Zahl einzuordnen, muss man einen Blick in die aktuelle Verfahrensstatistik aller deutschen Finanzgerichte werfen: In 2020 wurden 30.767 Klagen bundesweit erledigt. Davon wurde nur 1.502 Klagen (teilweise) entsprochen. Das sind also weniger als 5 %...
Wir unterstützen Sie bei Kommunikationsschwierigkeiten aller Art und sind von den Methoden „Wirtschaftsmediation” und „Klärungshilfe“ als alternative Konfliktlösungsmodelle in und zwischen Unternehmen absolut überzeugt. Wir leben die Schulz-von Thun’schen Kommunikationsmodelle in unserem Unternehmen. Deshalb bieten wir die Beratung darüber zur Umsetzung in die eigene Unternehmenskultur unseren Kund*innen an. Zu den unschlagbaren Vorteilen der oben genannten Methoden gegenüber dem regulären Rechtsweg gehören die hohe Geschwindigkeit, die niedrigen Kosten, die Selbstbestimmung der Parteien während des gesamten Verfahrens, sowie die Zukunftsorientierung der erarbeiteten Lösung.
Unsere steuerliche Kompetenz hilft Ihnen außerdem dabei, gleichzeitig die steuerlichen Folgen eines Lösungsansatzes unmittelbar auf seine Tauglichkeit bewerten zu können.