Liebe Interessierte und Betroffene,
es ist zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Förderungen der Fall eingetreten, dass ein angekündigter Termin nicht nur eingehalten, sondern sogar übertroffen wurde: die Überbrückungshilfe III kann seit gestern im Portal beantragt werden. Das ist höchst erfreulich und muss auch ausdrücklich gelobt werden. Angekündigt war die Umsetzung zuletzt für „Mitte Februar“. Seit gestern sind auch erst die „Vollzugshinweise“ zur Überbrückungshilfe III online verfügbar, also die Ausführungsbestimmungen für die praktische Umsetzung dieser Förderung. Das ist ungefähr so, als ob die Steuererklärungsformulare für 2020 (das bleibt am 11.02.2021 eine schöne Utopie) am selben Tag verfügbar wären wie die Steuerrichtlinien für 2020.
Weniger erfreulich ist, dass noch nicht alle von uns gestellten Anträge auf Novemberhilfe bearbeitet wurden. Darunter sind auch (wenige, aber zahlenmäßig gewichtige) Anträge, die bereits Ende November, also vor über 3 Monaten gestellt wurden.
Um in dem ganzen Förderwust noch den Durchblick behalten zu können, haben wir die wesentlichen Bestimmungen für die Überbrückungshilfe III hier für Sie noch einmal kurz zusammengefasst:
1. Gefördert werden alle von Umsatzrückgängen im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 betroffenen Unternehmen.
2. Für Soloselbständige gibt es eine sog. Neustarthilfe, bei der bis zu 7.500 € Betriebskostenpauschale erstattet werden, wenn sie
Unser Fazit:
Die Anträge werden kompliziert sein und damit auch zeitaufwändig. Die ersten Webinare, bei denen auf die seit gestern vorliegenden Ausführungsbestimmungen eingegangen wird, finden am kommenden Samstag statt. Um die Anträge für Sie in gewohnt guter Qualität zu stellen, werden wir frühestens in der kommenden Woche mit der Antragstellung beginnen.
Deshalb unsere Bitten an Sie:
Für Ihre Mühe herzlichen Dank!
Und zu guter Letzt: bleiben Sie gesund!
Freundlich grüßen
Michael Eichhorn | Markus Ody | Andreas Burger | Stefan Lücker