Liebe Interessierte und Betroffene,
wir hoffen, dass Sie ein frohes Osterfest begehen konnten. Auch für uns waren die Ostertage eine gute Gelegenheit, einmal wieder tief Luft zu holen und durchzuatmen. Auch wenn Petrus dem „vom Eise befreit“ einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.
Sogar schon vor Ostern wurden weitere Anpassungen der aktuellen Förderprogramme (Überbrückungshilfe III bzw. Neustarthilfe) vorgenommen, über die wir Sie heute informieren möchten.
Zur Überbrückungshilfe III:
Die Überbrückungshilfe III wird um einen sog. Eigenkapitalzuschuss ergänzt. Anspruchsberechtigt sind solche Unternehmen, die in mindestens 3 Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt. Er steigt an, je länger ein Umsatzeinbruch von mehr als 50 % vorliegt. Er beträgt
Zusätzlich wird
Zur Neustarthilfe:
Die „Neustarthilfe“ kann jetzt auch für Mehr-Personen-GmbH (oder UG) beantragt werden. Entscheidend ist, dass die betroffene Gesellschaft…
Es wird außerdem allen Berechtigten die Chance eingeräumt, auch später nachträglich noch zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III wählen zu können.
NEU: Härtefallhilfen:
Für Unternehmen, die durch alle Förderraster fallen, wird die sog. Härtefallhilfe eingerichtet werden. Förderzeitraum wird die Zeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2021 sein. Die Maximalförderung soll 100 T€ betragen. Dabei sollen in den Bundesländern „Härtefallkommissionen“ unter Billigkeitsgesichtspunkten über die Vergabe entscheiden. Die Antragstellung soll über die bekannten „prüfenden Dritten“ erfolgen.
Aber es gibt auch noch steuerliche Neuigkeiten:
1. Ergänzend zur vereinfachten Stundungsmöglichkeit für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen werden auch Säumniszuschläge, die in der Zeit vom 1.1.2021 bis zum 30.09.2021 entstehen, erlassen.
2. Vollstreckungsaufschub wird bei offenen Steuerzahlungen ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren bis zum 30.06.2021, bei einer Ratenzahlung längstens sogar bis zum 31.12.2021 genehmigt.
Freundlich grüßen Sie
Michael Eichhorn | Markus Ody | Andreas Burger | Stefan Lücker