Liebe Interessierte und Betroffene,
wir möchten uns vor allem anderen erst einmal bei Ihnen für die freundlichen und herzlichen Wünsche, Grüße, die großzügigen Geschenke und die Bereicherung unserer Jubiläumsveranstaltung im besonderen Format von Herzen bedanken. Es war eine warme Dusche von Wohlwollen, die wir durch Sie erfahren durften. Das hat uns allen sehr gutgetan!
Keine besonderen Neuigkeiten gibt es zur aktuellen Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe. Wir erleben eine in weiten Teilen sehr zügige Bearbeitung unserer Anträge. Bei Antragssummen von 90 T€ und mehr dauert die Bearbeitung offenbar länger. Aber für Anträge von 50 T€ ist in Sachsen eine Bearbeitungsdauer von lediglich einer Woche nicht ungewöhnlich kurz. Unser persönlicher Eindruck widerspricht ganz klar verschiedenen aktuellen Presseveröffentlichungen (z.B. im SPIEGEL vom 17.05.2021: „So weit hinken die Bundesländer bei der Auszahlung der Coronahilfen hinterher“). Wie wir überhaupt den Eindruck haben, dass unsere (überwiegend positive) „Fördermittelrealität“ so gar nicht mit dem wiederkehrenden Jammertal in den Medien überein zu bringen ist.
Bitte denken Sie daran: nur in Monaten mit mehr als 70%igem coronabedingtem Umsatzrückgang (gegenüber 2019) gibt es noch eine 100%ige Erstattung von Digital-, Verlagerungs- und Hygienekosten. Der Juni könnte angesichts der anstehenden Öffnungen beispielsweise für die Gastronomie schon aus diesem Raster fallen!
Ein Blick zurück: November- und Dezemberhilfe konnte nur bis zum 30.04. beantragt werden. Wir haben an allen Standorten zusammengerechnet für mehr als 5 Mio. € November- und Dezemberhilfe beantragt…
Aktuell spricht man von einer Überbrückungshilfe IV, die schon geplant sei. Genauere Details sind aber nicht bekannt. Versprochen: wir halten Sie auf dem Laufenden!
Aber es gibt eine Reihe von interessanten steuerlichen Neuigkeiten:
1. Auch die Steuererklärungsfristen für 2020 werden großzügig verlängert werden. Das Handelsblatt spricht von 3 Monaten für beratene und nicht beratene Bürger*innen.
2. Die Auszahlungsfrist für die (lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien) Corona-Prämien an Arbeitnehmer*innen wurde noch einmal bis März 2022 verlängert. Es bleibt beim Maximalbetrag von 1.500 €. Diese Prämie kann bei allen Arten von Beschäftigungsverhältnis gezahlt werden (also auch an „Aushilfen“). Sie muss allerdings zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
3. Die Spatzen pfeifen von den Dächern, dass die Finanzverwaltung eine Änderung des „Anwendungserlasses zur Abgabenordnung“ plant. Man will die Offene Ladenkasse praktisch verbieten, indem man sie nur auf solche Fälle beschränken will, bei denen eine elektronische Kasse „technisch und betriebswirtschaftlich objektiv unmöglich ist“. Ob und wann das tatsächlich gelten soll, ist völlig fraglich. Wer ohnehin darüber nachdenkt, von der Offenen Ladenkasse auf Registrierkasse umzustellen, könnte ein neues Kassensystem noch mit der Überbrückungshilfe III fördern lassen (Stichwort: Digitalisierung!).
4. Der gesetzlichen Meldepflicht für elektronischen Kassen mit einer TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung), die bereits seit Jahresanfang gilt, kann man voraussichtlich frühestens 2023 nachkommen. Vorher ist die Finanzverwaltung technisch noch nicht auf eine elektronische Meldung eingestellt. Die Meldepflicht wurde übrigens „erst“ Ende 2016 eingeführt…
Frohe Pfingsttage wünschen
Michael Eichhorn | Markus Ody | Andreas Burger | Stefan Lücker