Steuerblitz®
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2024

Lohn-Steuerblitz No. 10: Vermischtes zum Jahreswechsel

Werte Arbeitgeber*innen,

das Jahr neigt sich dem Ende zu. Es ist Zeit, dass wir uns in die Weihnachtsruhe verabschieden.
Zwischen dem 23.12. und dem 3.1. sind wir nur „notbesetzt“. Das haben sich die Kolleginnen der Abteilung aber auch redlich verdient.

Wir werden unsere Preise (nach 2 Jahren ohne Preiserhöhung) zum Jahreswechsel (moderat) anpassen, durchweg zwischen 4 und 5 %, durchgehend für alle Leistungen, die wir Ihnen in unserem Preiskatalog anbieten.
Deutlich verändern wird sich die Preisgestaltung für „Ein-Lohn-Mandate“, die wir bisher pauschal abgerechnet haben. Wir kehren hier zum regulären Abrechnungssystem zurück, was die einzelne Abrechnung zwar deutlich günstiger macht, aber dazu führt, dass wir alle anderen Leistungen – wie bei mehreren monatlichen Abrechnungen – auch einzeln abrechnen. Das kann günstiger, aber auch teurer werden, ist aber auf jeden Fall fairer.
Und: der altmodische Postversand von einzelnen Gehaltsabrechnungen wird deutlich teurer, nicht zuletzt auch wegen der deutlichen Portoerhöhung zum Jahresanfang.
Die Preiserhöhung wird erst wirksam mit den ersten Leistungen für das Jahr 2025. Sie gilt noch nicht für solche, die das Jahr 2024 betreffen.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die neue Honorarvereinbarung gerne zu.


Es gibt auch noch ein paar fachliche Neuigkeiten, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen:

1. Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro (2024: 12,41 Euro).

Damit ändert sich auch der Minijob, der nun eine Verdienstgrenze von 556 € besitzt. Achtung: es gibt keine Übergangsregelung!
Alle Arbeitnehmer*innen, die derzeit zwischen 538 und 556 Euro verdienen, werden damit „automatisch“ zu geringfügig Beschäftigten werden und fallen aus der Versicherungspflicht.
Im Übergangsbereich (Gleitzone/Midijob) ändert sich nichts.
Bitte übermitteln Sie uns die entsprechenden Änderungsvereinbarungen (Nachweisgesetz!).

2. Ab 2025 fällt die sog. Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug weg.

Sie bleibt der Einkommensteuer zwar erhalten, muss aber in der persönlichen Einkommensteuererklärung der Betroffenen beantragt werden.
Abfindungen werden also nicht länger „günstiger“ lohnversteuert.

3. Nur noch bis zum 31.12.2024 können steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämien gezahlt werden.

Das kann notfalls auch noch „außerhalb“ der Lohnabrechnung erfolgen. Insgesamt bis zu 3 T€ (seit Einführung der Prämie) könnten steuerfrei gezahlt werden.

4. Die Pauschbeträge für Verpflegungs- und Unterkunftskosten bei Auslandsdienstreisen ändern sich zum Jahreswechsel (alle Jahre wieder). Sie finden hier die neuen Werte.

Bleibt uns noch, Ihnen (das hängt nämlich ganz von der eigenen Branche ab) eine ruhige oder besonders arbeits- und damit umsatzreiche Zeit zum Jahresende zu wünschen!


Freundlich grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker
und alle Kolleg*innen aus der Lohnabteilung