Steuerblitz®
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2024

No. 150 – Wichtige Neuigkeiten im Spätsommer

Liebe Interessierte, liebe Verbündete,

der Sommer ist sehr groß…

Und selbstverständlich gibt es auch steuerliche Entwicklungen, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

1. Die Finanzverwaltung hat es endlich geschafft: zum 1.1.2025 können und müssen Kassensysteme elektronisch angemeldet werden.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: ganze 5 (in Worten: fünf) Jahre nach ihrer gesetzlichen Einführung beginnt die „Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung“ auch tatsächlich. Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1.7.2025 angeschafft werden, müssen bis zum 31.7.2025 elektronisch gemeldet werden. Selbstverständlich kommen wir aktiv auf alle Betroffenen zu.

2. Die Zahl der Betriebsprüfungen sinkt.
2023 erzielten die Betriebsprüfer*innen Mehrergebnisse von 13 Mrd. Euro (gegenüber 10.8 Mrd. Euro in 2022). Das ist gegenüber Mehrergebnissen in 2009 von 21 Mrd. Euro ein beachtlicher Rückgang, der allein auf Personalmangel zurückgeführt wird.

3. Das Zuwendungsempfängerregister ist jetzt wirklich online.
Offenbar hat die Finanzverwaltung einen technischen „Lauf“: auch das Zuwendungsempfängerregister, in dem man prüfen kann, ob eine Organisation steuerlich anerkannte „Zuwendungen“ (früher sagte man Spenden) entgegen nehmen darf, ist auch wirklich online und für alle einsehbar.

4. Betriebsstätte versus 1. Tätigkeitsstätte?
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass das Arbeitszimmer eines selbständigen IT-Beraters keine „Betriebsstätte“ darstellt, der Sitz seines einzigen Kunden hingegen schon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BFH zugelassen.

5. Grundsteuer-Musterklage in Sachsen erhoben.
Der Bund der Steuerzahler hat gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland die erste Musterklage gegen das „Bundesmodell“ in Sachsen eingelegt. Der Bundesfinanzhof hat überdies in einigen Fällen vorläufigen Rechtsschutz gewährt, in denen der tatsächliche Grundstückswert nachweislich erheblich unter dem Grundsteuerwert lag.

6. Die Künstlersozialabgabe beträgt auch in 2025 unverändert 5 %.

7. Die zunehmende Langsamkeit der Post hat ab 2025 rechtliche Konsequenzen:
Ab dem 1.1.2025 wird die „gesetzliche Zugangsfiktion“ bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Postversand von 3 auf 4 Tage verlängert. Das gilt auch für „Übergabeeinschreiben“.

8. Die Vergabe einer steuerlichen „Wirtschafts-Identifikationsnummer“ startet zum 1.11.2024:
Es wirkt jetzt fast schon unheimlich... Auch die ID-Nummer für Unternehmen aller Rechtsformen sollen noch in diesem Jahr eingeführt werden. Zuständig wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Aber Achtung, es wird schon ein bisschen getrickst ????: für alle, die bis zum 30.09.2024 eine USt-ID-Nr. erhalten haben, gilt diese auch als Wirtschafts-ID-Nr.

9. Frühstück/Parkplatz doch unselbständige Nebenleistungen zur Beherbergung?
Der Bundesfinanzhof hat dem EuGH genau diese Fragen vorgelegt. Damit könnte das deutsche „Aufteilungsgebot“, das wir schon immer für realitätsfern gehalten haben, EU-rechtswidrig sein.

10. Ein Kuriosum aus dem weiten Feld der Pkw-Nutzung:
Im Urteilsfall hatte jemand im Dezember! eine Leasing-Sonderzahlung von 36.490 € für einen Pkw geleistet, den er nur im ersten von 36 Monaten der Nutzung weitaus überwiegend beruflich nutzte. Der BFH hat dieser kreativen Finte einen Strich durch die Rechnung gemacht und die Leasingsonderzahlung auf die Laufzeit von 36 Monaten verteilt.

11. E-Rechnung!
Ab dem 1.1.2025 muss die E-Rechnung bei Umsätzen zwischen Unternehmen Einzug halten. Allerdings ist bis Ende 2026 weiterhin die Rechnungsstellung auf Papier oder in einem anderen elektronischen Format (dem der Rechnungsempfänger zustimmen muss) zulässig. Übertriebene Hektik ist also noch nicht angebracht.


Aus der späten Sommerhitze grüßen gemächlich

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker  |  Stephanie Glock