Steuerblitz®
27
.
06
.
2025

No. 157 – Frühsommerliche Neuigkeiten

Liebe Interessierte, Betroffene und Verbündete,

bevor die sog. Saure-Gurken-Zeit in den Medien beginnt und wir Gefahr laufen, Ihre ganze Aufmerksamkeit zu verlieren, kommen heute noch einmal wichtige Informationen von uns. Und dann entschwinden wir alle in unsere Ferien…

Dass die Mindestlohn-Kommission den Mindestlohn in zwei Stufen bis 2027 über 13,90 Euro ab 2026 auf 14,60 Euro angehoben wissen will, werden Sie den Medien vielleicht schon entnommen haben. Aber auch das Corona-Thema ist (nicht nur für uns) noch lange nicht zu Ende. Wir wissen jetzt deutlich besser, was wir Herrn Spahn noch alles verzeihen müssen, nachdem wir uns mit dem sog. Masken-Bericht der Sachverständigen beschäftigt haben, den Sie hier im Netz finden. Sächsische Unternehmen immerhin dürfen jetzt hoffen, dass drohende Corona-Rückzahlungen geringer oder ganz ausfallen, nachdem der sächsische Wirtschaftsminister Panter (wirklich ohne h) am 25.06. verkündet hat, dass Sachsen die Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig! aussetzt. Welche Konsequenzen das wirklich hat, ist noch völlig offen.


Die steuerlichen Neuigkeiten der letzten Wochen sind überschaubar:

1. Die Steuerberatervergütungsverordnung ändert sich zum 1.7.2025. Die  wesentliche Änderung besteht darin, dass die Honorare um durchschnittlich 6 % teurer werden. Die letzte Änderung stammte aus 2020. Wir werden einheitlich für Finanzbuchhaltungsmonate ab Juni 2025 den neuen Tarif anwenden. Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, die vor dem 1.7. (teil)fertig werden, rechnen wir noch zum alten Tarif ab. In der Lohnbuchhaltung ändert sich nichts.

2. Tatsächlich hat der Bundestag gestern den „Investitions-Booster“ beschlossen:
- die degressive Abschreibung von 30 % wird wieder eingeführt,
- der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 jährlich um je 1 Prozent bis auf 10 % gesenkt,
- der Steuersatz für thesaurierte Gewinne wird ähnlich ab 2028 bis auf 25 % gesenkt,
-  Elektrofahrzeuge können zukünftig „arithmetisch-degressiv“ abgeschrieben werden, und zwar mit 75 % im ersten Jahr,
- die Bruttolistenpreisgrenze für E-Autos wird auf 100 T€ erhöht (sic!).

3. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen führten 2024 bundesweit bei 63.733 Prüfungen zu 1.63 Mrd. Euro Steuer-Mehreinnahmen. Je Prüfer*in bedeutete das 39 Prüfungen mit einem durchschnittlichen Mehrergebnis von 1 Mio. Euro p.a.

4. Der BFH hat die Auffassung des BMF bestätigt, dass ein einheitlicher Gesamtpreis bei Bestandteilen verschiedener Umsatzsteuersätze im Verhältnis der Einkaufspreise aufgeteilt werden muss. Das gilt nicht nur für „Spar-Menüs“ in der Systemgastronomie.

5. Sie lässt folgende Überschrift zu einer BFH-Entscheidung vermutlich genauso ratlos wie uns zurück: „Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Erlangung eines KWK-Bonus zwar nicht steuerbar, jedoch vorsteuerschädlich“. Nehmen wir es einfach mit Humor und lernen das schöne deutsche Wort „Holzhackschnitzel“, das vermutlich kein Nahrungsmittel beschreibt.

6. Der Bundesfinanzhof verlangt für den erfolgreichen Erlass von Säumniszuschlägen tatsächlich, dass ggf. auch ein finanzgerichtlicher Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ gestellt werden muss. Wer den Erlass von Säumniszuschlägen begehrt, muss u.U. „alles getan“, also den Rechtsweg ausgeschöpft haben.

7. Umzugskosten in eine neue Wohnung, um dort erstmals! ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nach Auffassung des BFH keine Werbungskosten.

8. Das Finanzgericht Düsseldorf hält die nordrhein-westfälischen Regeln zur Grundsteuer für verfassungsmäßig. Allerdings hat es die Revision beim BFH zugelassen.

9. Der Bundesfinanzhof ist außerdem der Meinung, dass die Höhe der Säumniszuschläge (1% monatlich, also 12% p.a.) jedenfalls seit dem Anstieg der Zinsen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 (wieder?) verfassungsgemäß sind.


Einen wundervollen Sommer wünschen allen

Michael Eichhorn  |  Stefan Lücker  |  Stephanie Glock