Liebe Interessierte und Betroffene,
das BMWi hat es doch tatsächlich geschafft: wir sind in unserem letzten Steuerblitz® einem Irrtum erlegen, der mit den Änderungsanträgen zur Überbrückungshilfe III zusammenhängt. Denn auch für Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe III läuft die Abgabefrist am 31.10.2021 unwiderruflich ab!
Interessant ist die Entstehungsgeschichte dieses Fehlers allemal: nachdem in den FAQ, den oft gestellten Fragen (warum heißen die eigentlich nicht so?), am 06.10.2021 noch davon die Rede war, dass auch für solche Änderungsanträge die Abgabefrist bis zum 31.12. verlängert worden sei, wurde dieser Irrtum des BMWi doch tatsächlich am 07.10.2021 „klammheimlich“ wieder korrigiert. Die „Push-Nachricht“ (ja, die gibt’s tatsächlich) zu den geänderten FAQ am 06.10.2021 haben wir, die wir in diese Verfahren involviert sind, natürlich gierig gelesen. Am 07.10.2021 gab es allerdings keine neue Information darüber, dass ein Irrtum vorgelegen hatte. Ein ziemlich starkes Stück, finden wir.
Es bleibt unverändert dabei, dass auch größere Änderungen zu Erstanträgen noch mit der Schlussabrechnung beantragt werden können. Wer uns (z.B. aus Gründen der eigenen Liquidität) dennoch mit einem Änderungsantrag beauftragen möchte, sollte das bitte – soweit noch nicht geschehen – unverzüglich tun.
Ein wenig zerknirscht grüßen
Michael Eichhorn | Markus Ody | Andreas Burger | Stefan Lücker