Steuerblitz®
31
.
03
.
2017

Aktuelle Neuigkeiten 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

wie gewohnt wollen wir Ihnen einige interessante und bedeutsame Neuigkeiten aus Finanzverwaltung und -rechtsprechung kundtun:

1. Das Steuergeheimnis wird weiter durchlöchert. Die Finanzverwaltung wird zukünftig die gesetzlichen Krankenkassen über (beitragspflichtige) Einnahmen sog. anderer freiwillig Versicherter informieren, wenn diese der Krankenkasse selbst keine Unterlagen vorlegen.

2. Der Bundesfinanzhof hat geurteilt, dass eine schlichte Kontoübertragung zwischen Ehegatten eine (grundsätzlich schenkungsteuerpflichtige) Schenkung darstellt, soweit die Eheleute selbst nicht darlegen können, dass im Innenverhältnis bereits gemeinsames Eigentum an diesem Kontoguthaben bestand. Ehegatten sollten also ggf. vorsorglich und schriftlich dokumentieren, wem welcher Anteil an einem gemeinsam genutzten, aber nur auf einen Ehegatten lautenden Bankkonto beiden zusteht.

3. Der Bundesfinanzhof hat – nach langen Jahren der Unsicherheit – entschieden, dass umsatzsteuerliche Rechnungen nachträglich und rückwirkend korrigiert werden können. Vereinfacht kann man sagen: liegt bereits eine Rechnung vor, können falsche Einzelangaben auch später noch rückwirkend korrigiert werden. In anderen Fällen können bei späterer Berichtigung teure Nachzahlungszinsen entstehen!

4. Ende 2016 wurde eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Kosten für eine Habilitationsfeier veröffentlicht: danach kommt es auf die Gästeliste an, ob es sich dabei um Werbungskosten handelt. Bei Gästen aus dem beruflichen Umfeld sind die Kosten abziehbar. Der BFH hat in diesem Urteil ausführlich klargestellt, dass Kosten von beruflich veranlassten Feiern (anlässlich von Firmen-, Betriebs- bzw. Berufsjubiläum, erfolgreich absolvierten beruflichen Prüfungen) abziehbar sein können, Kosten mit rein privatem Hintergrund (z.B. anlässlich eines runden Geburtstags) dagegen nicht.

5. Ab 2018 können sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, also selbständig nutzbare Gegenstände bis zu einem Netto-Kaufpreis von 800 € sofort abgeschrieben werden. Die lange veraltete Grenze von 410 € wird endlich erhöht.

6. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat Ende Februar einem Vorschlag aus Brandenburg zugestimmt, die Abgeltungssteuer, die bewirkt, dass Kapitalerträge derzeit nur pauschal mit max. 25 % besteuert werden, abgeschafft werden soll.

Und schließlich wollen wir Sie noch vor Betrügern warnen, die derzeit wieder einmal für ein „Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel“ werben und teure, sinnlose Online-Registrierungen für 1.270 € jährlich verkaufen wollen. Uns ging ein entsprechendes Fax zu.

Bleibt uns noch, Ihnen (und uns) ein sonniges Frühjahr zu wünschen. Für Fragen können Sie uns selbstverständlich jederzeit gerne ansprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker