Steuerblitz®
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2018

Aktuelle Neuigkeiten 2018

Liebe Interessierte,

das neue Jahr rast in Sieben-Meilen-Stiefeln dahin... Und schon ist es wieder fast März. Es ist wieder einmal Zeit, dass wir Sie über interessante steuerrechtliche Entwicklungen informieren:

1. Der Bundesfinanzhof hat im Oktober entschieden, dass der Ausfall privater Darlehensforderungen (z.B. durch Insolvenz) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich berücksichtigt werden kann. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde nämlich systematisch eingeführt, dass Gewinne aus Kapitalvermögen auf der privaten Vermögensebene steuerpflichtig werden. Da ist es nur folgerichtig, dass auch Verluste sich auswirken müssen.

2. Ab 2017 muss nun für jedes Einkommen aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit, und sei es auch noch sei klein, eine „Anlage EÜR“ abgegeben werden. Bislang galt eine Grenze von 17.500 € Einnahmen.

3. Im September hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass das gewerbliche „Hundeausführen“ eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt, auch wenn das Ausführen nicht wörtlich „haushaltsnah“ geschieht. Das lässt für andere Dienstleistungen hoffen, die eben- falls nicht direkt im Haushalt erbracht werden.

4. Für Renovierungskosten bei „frisch“ angeschafften vermieteten Immobilien gab es bislang eine (15%-)Grenze, bis zu der solche Kosten innerhalb der ersten 3 Jahre angesetzt werden konnten. Jetzt hat der Bundesfinanzhof eine Ausnahme zugelassen: wer mutwillige Beschädigungen durch Mieter verkraften muss, kann diese ausnahmsweise auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums steuerlich geltend machen.

5. Der Bundesfinanzhof hat im letzten Herbst auch ein jahrzehntealtes Privileg des Deutschen Jugendherbergswerks abgeschafft: neuerdings sind Übernachtungen von allein reisenden Erwachsenen ab 27 Jahren voll steuerpflichtige Leistungen.

6. Zur allgemeinen Erheiterung sei auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem letzten Herbst hingewiesen: danach sollen die Grenzen für die Umsatzsteuer faktisch abgeschafft und eine europaeinheitliche Umsatzsteuer eingeführt werden. Bereits bei Einfügung der diversen Sonderregelungen in 1993 (sic!) wurde kundgetan, dass diese „hybriden“ Regelungen nur für eine kurze Übergangsphase gelten sollten. Immerhin lässt sich jetzt erkennen, dass nach EU-Maßstäben eine kurze Übergangsphase mehr als 25 Jahre dauern kann...


Bleibt uns noch, Ihnen einen kurzen Restwinter und uns allen alsbald ein blühendes Frühjahr zu wünschen!

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker