Steuerblitz®
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2020

Corona 10: Erfahrungen, Neuerungen und Ankündigungen

Guten Tag liebe Betroffene und Interessierte,

wir möchten Sie heute mit unseren ersten Erfahrungen der „Corona-Sonderregeln“ bekannt machen.

1. Die großzügigen und „unbürokratisch“ (u.a. so vom nordrhein-westfälischen Finanzminister vollmundig bezeichneten) Steuerstundungen finden allmählich ein Ende. So sind einzelne Finanzämter verschiedener Bundesländer im vereinfachten Verfahren nur noch zu Stundungen bis Ende Juli oder August bereit.
Vereinzelt soll es dazu (bis dato noch nicht veröffentlichte) bereits sogar eindeutige Verwaltungsanweisungen geben. Das bedeutet: Stundungen werden dann nur noch im Ausnahmefall nach ausführlicher Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt.

2. Ende Mai ist die Antragsfrist für den steuerpflichtigen Bundeszuschuss von 9 bzw. 15 T€ ausgelaufen. Im Monat Juni endet für einzelne Unternehmen bereits dessen Bewilligungszeitraum. Zwar ist auf den Internetseiten in verschiedenen Bundesländern noch immer von unterschiedlichen Voraussetzungen die Rede. Wirklich sicher ist aber nur das, was auf dem jeweiligen Bewilligungsbescheid tatsächlich als Bedingung auch genannt ist. Dort steht in allen uns aus NRW bekannten Fällen stets der Satz:
„Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen, dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw. Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten Mittel … zurückzuzahlen.“

Das heißt im Klartext: Wenn es tatsächlich keine Liquiditätsunterdeckung gab, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Selbstverständlich können Sie Ihren Liquiditätsbedarf selbst beeinflussen, indem Sie selbst gezielt Betriebsausgaben in den Bewilligungszeitraum legen. Notfalls könnte das sogar das Honorar für den Jahresabschluss 2019 sein…

In diesen Tagen tut sich außerdem eine ganze Menge in der aktuellen Steuergesetzgebung. Über die näheren Details möchten wir Sie hier informieren:

3. Am vergangenen Freitag wurde das „Corona-Steuerhilfegesetz“ auch im Bundesrat verabschiedet.

  • Wichtigste Änderung ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 % für die Zeit zwischen dem 1.7.2020 und dem 30.6.2021.
  • Außerdem sind Zuschüsse der Arbeitgeber*innen zum Kurzarbeitergeld für Zeitraum zwischen dem 1.3.2020 und dem 1.1.2021 von bis zu 80 % der Differenz zwischen Soll und Ist steuerfrei gestellt.
  • Umwandlungen können jetzt sogar bis zum 31.12.2020 auch mit steuerlicher Wirkung noch auf den 1.1.2020 zurück bezogen werden.
  • Die steuerfreien Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer*innen von bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500 € zwischen dem 1.3. und dem 31.12.2020 wurden nun gesetzlich verankert.
  • Es gibt nun nach Infektionsschutzgesetz einen Anspruch für Eltern, die während der Pandemie Verdienstausfälle erleiden mussten, weil sie ihre noch nicht 12 Jahre alten Kinder betreuen mussten. Zuständig für die Auszahlung sind die Arbeitgeber*innen, die selbst Anträge bei den zuständigen Länderbehörden stellen müssen. Dieser (seit Mai neue) Anspruch wurde von 6 Wochen auf 10 bzw. 20 Wochen (bei Alleinerziehenden) verlängert und auf Personen ausgedehnt, die hilfebedürftige Menschen betreuen, weil deren Betreuungseinrichtungen, Werkstätten oder Tagesförderstätten coronabedingt schließen mussten. Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html

4. Außerdem sind die Eckpunkte des neuen Konjunkturprogramms der Bundesregierung veröffentlicht. Auch wenn noch keine Gesetzesentwürfe existieren, möchten wir die wichtigsten Maßnahmen, die unsere Arbeit berühren, entgegen unserem üblichen Procedere ausnahmsweise einmal vorankündigen:

  • Der Umsatzsteuersatz sinkt vom 1.7. bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16 und von 7 auf 5 Prozent. Für das Gastgewerbe ergeben sich damit zusätzlich zum Corona-Steuerhilfegesetz in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 3 (in Worten: drei!) verschiedene gesetzliche Regelungen…
  • Eltern erhalten einen einmaligen „Kinderbonus“ von 300 €/Kind. Bei „Eltern mit hohen Einkommen“ (so das Eckpunktepapier auf der Internetseite der SPD) wird der Bonus mit dem Kinderfreibetrag verrechnet und wirkt sich also nicht aus.
  • Der Freibetrag für Alleinerziehende wird in den Jahren 2020 und 2021 von 1.908 € auf 4.000 € p.a. erhöht.
  • Coronabedingte Umsatzausfälle bei kleinen und mittleren Unternehmen sollen durch eine „Überbrückungshilfe“ für die Monate Juni bis August von max. 150 T€, die als Zuschuss gewährt werden sollen, ausgeglichen werden.
    In besagtem Eckpunktepapier werden ausdrücklich die Branchen Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Jugendherbergen, Reisebüros, Schausteller, Unternehmen der Veranstaltungslogistik und Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen genannt.
  • Die Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter sollen durch die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung von max. 25 % p.a. bzw. dem 2,5fachen der jetzigen Abschreibung erhöht werden.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag soll auf max. 5 bzw. 10 Mio. € für Ehepaare erhöht werden. Dabei soll eine Art „Corona-Rücklage“ eingeführt werden, damit Verluste in 2020 bereits in den 2019er Steuererklärungen berücksichtigt werden können.
  • Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer soll konkret um 1/19 erhöht werden.
  • Für Personengesellschaften soll eine Option zur Körperschaftsteuer eingeführt werden.
  • Für emissionsfreie Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von max. 40 T€ wird der Umweltbonus auf 6 T€ verdoppelt.
  • Die Umstellung von Fahrzeugflotten (bei Handwerkern, Unternehmen, Sozialdiensten) auf Elektrofahrzeuge soll gefördert werden.
  • Die Kfz-Steuern auf emissionsarme bzw. -freie Fahrzeuge wird gesenkt, die auf andere Fahrzeuge wird erhöht.
  • Ein Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungsprogramm (für LKW sogar befristet für den Austausch von alten LKW gegen neue Euro-6-LKW) wird aufgelegt.

Weitere Einzelheiten finden Sie z.B. hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20200603_Eckpunkte_Konjunkturpaket.pdf

Bei Zweifelsfragen sprechen Sie uns bitte direkt an.


Und das Wichtigste wie gewohnt zum Schluss: bleiben Sie gesund!


Freundlich grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker