Steuerblitz®
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2020

Corona 16: Jubiläumsquiz, verschiedene Neuigkeiten

Liebe Interessierte,

tatatataaaaa…. Sie lesen unseren 100. Steuerblitz®! Unsere Tradition ist schon mehr als 15 Jahre alt. Wahnsinn. Dass es schon so lange Internet gibt :-)… Wir wissen, dass wir viele treue Leser*innen haben. Darum gibt es für die treuesten unter Ihnen hier ein kleines Jubiläumsquiz: wann wurde der 1. Steuerblitz® von uns verschickt? Jede richtige Antwort erhält eine süße Belohnung!


Vorsicht Falle! Jetzt springen wieder einmal elende Trickbetrüger*innen auf den Corona-Zug und machen sich die Not vieler Unternehmen zu Nutze: Unter dem Deckmäntelchen „Europäischer Rat“ werden täuschend echt aussehende Antragsformulare verschickt, mit denen man angeblich eine „Billigkeitsleistung“ beantragen kann. Dafür sind Bankdaten etc. zu übermitteln. In Zweifelsfällen melden Sie sich bitte einfach bei uns!

Aber es gibt auch noch andere Neuigkeiten zu vermelden:

1. Die Rückmeldefrist für die Corona-Soforthilfe (das war die allererste Unterstützungsleistung) wurde (zumindest in Nordrhein-Westfalen) auf den 30.11.2020 verlängert. Bund und Länder wollen sich noch abstimmen, welche Ausgaben nun tatsächlich dabei angerechnet werden sollen. Es gibt derzeit in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Auffassungen, welche Kosten förderfähig waren. Unberechtigt erhaltene Förderungen sollen dann bis zum 31.03.2021 zurückgezahlt werden.

2. Kleinunternehmen und Solo-Selbständige, die mit der sog. Grundsicherung (= Hartz IV) vertröstet wurden, erhalten diese zu vereinfachten Bedingungen (und höheren „Schonvermögen“) bis Ende 2021.

3. Krisenbedingt wird das sog. Kinderkrankengeld bei Alleinerziehenden um weitere 10 Tage, bei gemeinsam erziehenden Eltern um jeweils 5 Tage aufgestockt. Bis dato waren es bereits 20 bzw. 10 Tage. Die Regelung gilt für Kinder bis 12 Jahren.

4. Das Kurzarbeitergeld, auf das viele Unternehmen und Arbeitnehmer*innen zurzeit angewiesen sind, wird bis zum 31.12.2021 und damit auf 24 Monate verlängert.

5. Das nordrhein-westfälische Sonderprogramm „Überbrückungshilfe Plus“ soll möglicherweise auch für die zweite Phase der Überbrückungshilfe gelten.

6. Sie sollten die Zeit für eine weitere Digitalisierung Ihrer unternehmerischen Prozesse nutzen: Das meint jedenfalls der Bundeswirtschaftsministerium, das ein neues Förderprogramm aufgelegt hat. „Digital jetzt“ ist allerdings bereits so überbucht, dass neue Anträge erst wieder ab November gestellt werden können. Hier finden Sie alles Wissenswerte darüber: https://www.digitaljetzt-portal.de/

7. Die Stiftung Warentest hat in einem sehr lesenswerten Artikel Informationen für Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengestellt. Sie empfiehlt, die Altersrente mit freiwilligen Einzahlungen (ja, die sind unter bestimmten Bedingungen tatsächlich möglich) aufzubessern.

8. Ab 2021 werden die steuerlichen „Behinderten-Pauschbeträge“ verdoppelt. Das ist für ältere Betroffene ein Grund mehr, sich einen solchen Ausweis vom zuständigen Versorgungsamt ausstellen zu lassen. Die Freibeträge waren seit 1975 (!) nicht mehr geändert worden.

9. Das im Regierungsentwurf veröffentlichte Jahressteuergesetz 2020 wird voraussichtlich einige bemerkenswerte Regelungen enthalten:

  • Die Investitionsabzugsbeträge werden ab 2020 von 40 auf 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten erhöht. Die dazugehörige Gewinngrenze wird von 100 auf 150 T€ angehoben.
  • Zuschüsse der Unternehmen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende 2021 lohnsteuerfrei.
  • Die Mietgrenze für verbilligt überlassene Wohnungen wird von 66 auf 50 % der ortsüblichen Miete gesenkt. Damit zusammenhängende Werbungskosten bleiben voll abziehbar, solange eine positive Überschussprognose gegeben ist.
  • Die Abgeltungssteuer soll für solche Zinserträge wegfallen, die beim Darlehensnehmer zur vollen „tariflichen“ Steuerermäßigung führen.
  • Die Daten der privaten Krankenversicherungen sollen zukünftig automatisch und digital der Steuerverwaltung übermittelt werden. Wir Bürger*innen werden also noch gläserner…
  • Aus dem „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren wird ein umfassendes, EU-weites „One-Stop-Shop“-Verfahren für international agierende Online-Händler.


Das sollte fürs Erste wieder einmal reichen!


Freundlich grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker


P.S.: Bleiben Sie gesund!