Steuerblitz®
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03
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2020

Corona 2 – WICHTIG!

Liebe Interessierte,

das Virus hat unser aller Leben fest im Griff und bleibt natürlich auch nicht ohne erhebliche Auswirkungen auf Ihre und unsere Arbeit. Es gibt neue! wichtige Informationen, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

1. Zu unserer eigenen Arbeit

Wir stellen mit sofortiger Wirkung unseren Publikumsverkehr vorläufig ein.
Dazu gehört auch, dass wir in unseren Büros keine Unterlagen mehr direkt entgegennehmen. Postalisch ist das weiterhin möglich. Sehr viel einfacher (und gesünder!) für alle Beteiligten ist der digitale Weg, den wir bereits mit vielen KundInnen beschreiten.
Sie können uns Unterlagen per Mail, per Dropbox/WeTransfer (oder über vergleichbare Portale, deren Sicherheit wir allerdings nicht überprüft haben) oder auch über das absolut sichere Portal unseres Softwareanbieters zukommen lassen. Einen Zugang zu diesem Portal, das sich OneClick nennt, können wir Ihnen kurzfristig einrichten. Sprechen Sie uns dazu einfach an.
Zahlreiche KollegInnen leisten Heimarbeit, sind aber dank moderner Technik, weiterhin voll arbeitsfähig.

2. Hilfen durch die Finanzverwaltung

Über die Möglichkeiten,
- rückwirkende Herabsetzungsanträge zu laufenden Vorauszahlungen zu stellen,
- die zinslose Stundung aktuell fälliger Steuerzahlungen bis zum 31.12.2020 zu beantragen,
hatten wir Sie bereits informiert.

Hinzu kommt, dass auch bestehende Steuerrückstände bis zum 31.12.2020 nicht weiter vollstreckt werden. Entstehende Säumniszuschläge sollen großzügig erlassen werden. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2020 (das sog. „Ein Elftel“) erstatten zu lassen.

Informieren Sie uns kurz und formlos (wegen der zahlreichen Anfragen am allerliebsten per Mail), was wir für Sie herabsetzen, stunden oder zurückzahlen lassen dürfen. Bei rückwirkender Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen und Erstattung der Sondervorauszahlung ergibt sich für viele Unternehmen eine konkrete Liquiditätsverbesserung.

3. Hilfen durch die Sozialversicherung

Bei den Krankenkassen können aller Voraussicht nach die zum 25.03. fälligen SV-Beiträge für den Monat März gestundet werden. Eine offizielle Verlautbarung von der GKV oder von einzelnen Krankenkassen dazu gibt es allerdings noch nicht.

Auch einzelne Berufsgenossenschaften sind bereit, Beiträge bei vom Virus betroffenen Betrieben zu stunden, u.a. die BGN und die BG Bau. Zur BGN finden sich hier Einzelheiten: https://www.bgn.de/presse/17-maerz-2020-berufsgenossenschaft-entlastet-betriebe/

4. Sonstige Hilfen

Die Bundesregierung bereitet eine Soforthilfe für Kleinst- und kleine Unternehmen vor. Kleinstunternehmen (bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte) und kleine Unternehmen (bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte) sollen Einmalzahlungen von 9.000 bzw. 15.000 € erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein als „Rettungsschirm“ bezeichnetes Maßnahmenpaket angekündigt, das leider keine ganz einfache Sofort-Hilfe für kleinere Unternehmen verheißt (Hausbank, Landesbürgschaft). Details finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/19.03.2020_massnahmenpaket.pdf

Einzelne IHK haben sich bereit erklärt, die Beiträge zinslos zu stunden. Als gutes Beispiel sei hier die IHK Chemnitz genannt: https://www.chemnitz.ihk24.de/servicemarken/ueber-uns/mitgliedschaft/entlastung-ihk-beitrag-corona-virus--4736846?index=3


Dass wir jemals dazu kommen würden, Markus Söders politische Aktivitäten ausdrücklich positiv hervorzuheben, hätten wir uns nicht träumen lassen… Während andere noch in aller Ruhe nachdenken, wurden in Bayern bereits am letzten Freitag erste Sofortmaßnahmen an betroffene Unternehmen ausgezahlt! https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Hut ab!


Bleiben Sie weiterhin gesund und zuversichtlich.

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker