Steuerblitz®
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2023

Corona 29: Verschiedene Steuererleichterungen – zum Verlust: ein Sturm im Wasserglas...

Liebe Interessierte und Betroffene,

auch wenn die Impfkampagne (zumindest in Relation zu den Erwartungen) nur relativ schleppend in Gang kommt, hat die Bundesregierung immerhin wieder eine ganze Reihe von Erleichterungen beschlossen, die Bürger*innen und Unternehmen in der Krise gewiss helfen werden.

1. Das Hin und Her bei der Frage, ob ein Perioden-Verlust für die Gewährung von Überbrückungshilfe (II und III) erforderlich sein würde, hat zu panischen Reaktionen in unserer Berufswelt geführt. Es gab sogar namhafte Steuerberatungsgesellschaften, die vorsorglich keine Anträge gestellt haben – nur um keine Fehler zu machen. Wir haben uns weder von der Panik anstecken lassen, noch sind wir in eine solche Angststarre verfallen und haben also weiter alle sinnfälligen Anträge gestellt. Diese Taktik wurde wieder einmal belohnt. Nun steht fest, dass es in den allermeisten Fällen keines Verlustes bedarf! Bei Förderungen (alle Corona-Unterstützungen und bestimmte Förderdarlehen zusammengerechnet) von bis zu 1.8 Mio. € je Unternehmen/Verbund greift die sog. Kleinbeihilfenregelung, sodass ein Periodenverlust nicht erforderlich ist.

2. Familien werden einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind erhalten.

3. Auch erwachsene Grundsicherungsbezieher*innen („Hartz IV“) werden einen einmaligen Zuschuss von 150 € erhalten. Der Zugang für Selbständige und Geringverdiener zu Hartz IV bleibt bis Ende des Jahres erleichtert.

4. Der „erweiterte Verlustrücktrag“, der durch die Medien geisterte, ist beim genauen Hinsehen nur für größere Unternehmen eine echte Erleichterung. Der maximal zulässige Verlustrücktrag wurde nämlich von 5 auf 10 Mio. € verdoppelt.

5. Wirklich erfreulich ist, dass die niedrige Umsatzsteuer von 7 % auf den Verkauf von Speisen in Restaurationsbetrieben bis Ende 2022 (statt wie ursprünglich geplant nur bis zum 30.06.2021) erhalten bleibt. Wie stark dieser Effekt ist, konnten wir bereits im vergangenen Jahr beobachten.

6. Inzwischen ist klar, dass auch im ersten Halbjahr 2021 noch eine Corona-Beihilfe von insgesamt max. 1.500 € an alle Arbeitnehmer*innen lohnsteuerfrei ausgezahlt werden kann. Corona-Beihilfen aus 2020 werden auf diesen speziellen Freibetrag angerechnet.

7. Wir haben eine neue Möglichkeit geschaffen, mit der Sie uns Ihre Belege (Unterlagen, Daten) ganz einfach innerhalb eines gesicherten digitalen Ordners, auf den Sie und wir gleichzeitig Zugriff haben, übermitteln können. In diesen Ordner können auch wir Ihre Arbeitsergebnisse, Steuerbescheide usw. abspeichern, sodass wir uns auf diese Weise mühsamen Datentransfer per (unverschlüsselter) Mail ersparen könnten. Für Sie praktischer Nebeneffekt ist: Wir sichern alle Daten, die in diesem Ordner gespeichert werden und gewähren auch die Sicherheit dieses Ordners, sodass Sie über einen in jeder Hinsicht abgesicherten Speicherbereich verfügen können, der Ihnen als Ihr Archiv für Steuerunterlagen (oder mehr?!) dienen kann. Und selbstverständlich können Sie dort auch Daten (gesichert) ablegen, die nichts mit Steuern zu tun haben. Wir nutzen bis zum Jahresende eine kostenlose Lizenz für dieses Werkzeug und sind sehr gespannt, wie viel Nutzen uns allen dieses Programm bietet. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie an diesem Weg Daten auszutauschen interessiert sind.


Leider hält die Exekutive, die Finanzverwaltung, in vielen Fällen nicht Schritt mit den Änderungen, die aus der Legislative auf sie geradezu einströmen. So werden noch immer Steuervorauszahlungsbescheide mit Solidaritätszuschlägen verschickt, obwohl die Mehrzahl der Steuerzahler*innen vom Wegfall des Solizuschlags profitiert. In Nordrhein-Westfalen wurde jetzt immerhin (der Wegfall steht ja erst seit einem guten Jahr fest) über die Düsseldorfer Steuerberaterkammer mitgeteilt, dass das „Finanzministerium daran arbeitet“. Das macht uns dann doch – beinahe – sprachlos. „Geschafft“ hat man im Gegensatz dazu allerdings die Kreation eines neuen Formulars zur Einkommensteuererklärung für 2020, die „Anlage Corona-Hilfen“, die immer (sic!) abgegeben werden muss, egal ob Corona-Hilfen tatsächlich bezogen wurden oder nicht. Auch so völlig sinnlose Aufgaben erledigen wir natürlich jederzeit gerne 😉.


Wir schmücken uns nur sehr selten mit Zitaten. Aber das folgende, das Immanuel Kant zugeschrieben wird, passt sehr gut in diese Zeit: „Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.“

Bitte achten Sie auf Ihre Gesundheit!


Freundlich grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Andreas Burger  |  Stefan Lücker