Steuerblitz®
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2021

Corona 32: Wichtige Änderungen bei der Über­brückungs­hilfe III / Neustarthilfe / andere Corona-Erleichterungen

Liebe Interessierte und Betroffene,

Sie wundern sich gewiss schon, dass Sie so lange ohne Steuerblitz® geblieben sind… Wir widmen uns den Jahresabschlüssen für 2019 und 2020 von Überbrückungshilfe III-berechtigten Unternehmen (die übrigens auch zu den geförderten Fixkosten zählen), weil wir – jedenfalls bis vor kurzem – noch davon ausgegangen waren, dass Ostern mit Lockerungen für uns alle verbunden sein würde. Das war vermutlich ein Irrtum, wie die jüngsten Entwicklungen zeigen.

Die November- und Dezemberhilfen sind nahezu vollständig beantragt, bewilligt und ausgezahlt. Aber die nächste Springflut, die Antragswelle für die Überbrückungshilfe III, ist bereits in Sicht. Höchste Zeit, die Ladung an Deck für die raue See, die wir erwarten, zu sichern, Proviant aufzunehmen, sich noch schnell mal wieder die Haare schneiden zu lassen. Und höchste Zeit, an einem freien Sonntag durchzuschnaufen, wenn nicht jedes Wochenende fast wie automatisch mit einem samstäglichen Webinar zu den Corona-Hilfspaketen beginnt.

Im Rahmen des 2. Lockdowns war die Möglichkeit, vereinfacht Steuerzahlungen zu stunden, auf den 31.03.2021 begrenzt worden. Dieses vereinfachte Verfahren, bei dem auch keine Stundungszinsen erhoben werden, wird voraussichtlich bis zum 30.06.2021 verlängert. Ratenzahlungen sollen bis zum 30.09.2021 möglich sein. Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Stundungen für Sie verlängern lassen sollen.


Zur Überbrückungshilfe III:

Als ÜIII-Berechtigte sollten Sie ganz unbedingt Ihre laufenden und die Umsätze aus 2019 im Blick haben, um nicht mit einer knappen Unterschreitung der 70 %-Grenze (Umsatzrückgang im Vergleichsmonat 2021 zu 2019) von max. 108 % Förderung auf max. 72 % Förderung der Fixkosten zurückzufallen und real ein Drittel der Höchstförderung zu verlieren.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat uns mit einer Änderung der „FAQ“ überrascht: bis vor wenigen Tagen galt die Lesart, dass die Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen im gesamten Förderzeitraum (März 2020 bis Juni 2021) ganz nach Wunsch irgendeinem Monat zugeordnet werden könnten. Nun gilt: Solche Maßnahmen werden im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 konkret dem Monat zugeordnet, in dem sie auch tatsächlich anfallen. Das bedeutet im Klartext: das neue Hotelprogramm, der Computer-Heimarbeitsplatz, das aktuelle Smartphone, der Laptop, die Homepage-Erneuerung, die Verfahrensdokumentation für das „ersetzende Scannen“, die Schnittstelle für Ihr Kassensystem, die uns die Zusammenarbeit erleichtert, sollten am besten in einem Monat erworben werden, in dem Sie die höchste Förderung erreichen. Wer mit einer Besserung im II. Quartal rechnet, muss also noch im März handeln! Zur Berücksichtigung im März reicht eine (Abschlags-)Rechnung im März. Die ausdrückliche Fälligkeit der Rechnung solltenicht nach dem 31.3. liegen. Bezahlt muss die Rechnung aber nicht sein. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Und wer noch immer keine TSE für sein Kassensystem besitzt, muss das bis zum Monatsende erledigt haben.

Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe III soll bis zum 30.06.2022 erfolgen.


Zur Neustarthilfe:

Die „Neustarthilfe“ kann jetzt auch für Ein-Personen-GmbH beantragt werden. Wir werden für alle Antragsteller*innen prüfen, welche Förderung für Sie günstiger ist.


Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird verbessert und verlängert:

Ausbildungsbetriebe, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können Prämien für ihre Auszubildenden erhalten. Für das nächste Ausbildungsjahr werden die Ausbildungsprämien auf 4.000 € bzw. 6.000 € je Ausbildungsplatz verdoppelt. Es gilt das Windhundprinzip: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Details zur Antragstellung finden Sie hier.


Aber es gibt auch noch andere steuerliche Neuigkeiten:

1. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts geht in seiner jährlichen Vorschau davon aus, alle Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes bei der Vollverzinsung zu erledigen. Wir sind sehr gespannt, sind doch hunderte von Einspruchsverfahren allein in unserem Beritt ruhend gestellt.

2. Bis November 2022 soll eine gesamtdeutsche Grundstücksdatenbank mit dem Namen „LANGUSTE“ fertig entwickelt sein, weil die neue Grundsteuer zum 1.1.2022 eingeführt wird. Wir nehmen Wetten an… Allerdings nur dafür, dass es tatsächlich gelingt ;-)

3. Sachspenden sollen in der Pandemie umsatzsteuerfrei bleiben – möchte jedenfalls der Bundesfinanzminister, der sich im Wahlkampf warmläuft. Hoffentlich wird im Wahlkampfgetöse nicht vergessen, dass er selbst sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat, die Corona-Förderprogramme über die Finanzämter abzuwickeln (was wir für die sachlich-beste Lösung gehalten hätten).

4. Die gemeinsame Steuersoftware des Bundes und der Länder namens „KONSENS“ (ein weiteres herrliches Anagramm), die seit 2007 entwickelt wird (das ist ja gerade einmal 14 Jahre her), hat bis dato 1,375 Milliarden Euro gekostet. Im laufenden Jahr soll eine „Evaluierung“ (neues Wort für „Kassensturz“) erfolgen. Auch darauf sind wir gespannt.

5. Nicht zuletzt zur Investitionsförderung während der Pandemie hat die Finanzverwaltung die Abschreibungsdauer für Computer in den „amtlichen AfA-Tabellen“ (ja, die gibt es wirklich) auf 1 Jahr gesenkt.


Halten Sie bitte noch durch. Wir alle müssen irgendwie noch ein bisschen durchhalten.
Auch wenn die Impfkampagne doch nicht so funktioniert, wie wir uns das vorgestellt haben.
Auch wenn wir vor Wut über die hemmungslose Raffgier weniger Politiker*innen laut schreien könnten.
Es ist in der Ferne Land in Sicht. Fester Boden unter den Füßen. Laue Sommer-Abende an schattigen Gestaden.

Denken wir vielleicht einfach an Kolumbus, der gar nicht wusste, wo er landen würde, als er sich auf die Suche nach Indien machte. Und der dann einen ganzen neuen Kontinent entdeckte – und das selbst nicht einmal bemerkt hat…


Tapfer grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Andreas Burger  |  Stefan Lücker