Steuerblitz®
30
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03
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2020

Corona 4 – WICHTIG!

Liebe Betroffene und Interessierte,

nicht, dass Sie denken, wir würden Sie jetzt an jedem Arbeitstag mit neuen Informationen behelligen…
Aber es gibt wieder wichtige Neuigkeiten, die nahezu alle Unternehmen betreffen. Denn: sämtliche Unklarheiten zur „Corona-Förderung“ in Nordrhein-Westfalen, die noch am Freitag bestanden, sind nun ausgeräumt!

Seit Freitagnachmittag sind die Formulare für die Soforthilfe der Bundesregierung für nordrhein-westfälische Unternehmen online unter https://soforthilfe-corona.nrw.de abruf- und ausfüllbar.
Sobald Sie das Formular online versendet haben, erhalten Sie unverzüglich einen Bewilligungsbescheid. Wie lange die Auszahlung dauert bleibt abzuwarten. Hier finden Sie den Formulartext zum Nachlesen.

Antragsberechtigt sind
- Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind oder
- Angehörige freier Berufe mit bis zu 50 Arbeitnehmern oder
- Soloselbstständige im Haupterwerb jeweils mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen,
und
- die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
- ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 1.12.2019 am Markt angeboten haben.

Nicht gefördert werden
Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.
Und: vor dem 1.3. darf nicht bereits ein Liquiditätsengpass bestanden haben.

Unternehmen bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte erhalten einen Zuschuss von 9 T€,
Unternehmen bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte erhalten einen Zuschuss von 15 T€,
Unternehmen bis zu 50 Vollzeitbeschäftigte erhalten einen Zuschuss von 25 T€.

Eindeutig geklärt ist, dass folgende Informationen alternativ (und nicht kumulativ) vorliegen müssen:
Die unternehmerische Tätigkeit muss durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt werden, indem entweder
- mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind oder
- die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (Gründungen: Vormonat) oder
- die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie massiv eingeschränkt wurden oder
- die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z. B. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten).
Auch im Kern wirtschaftlich gesunde Unternehmen haben also Anspruch auf den Zuschuss!

Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, melden Sie sich gerne bei uns!


Jetzt bleibt uns noch, Ihnen eine gesunde und gute Woche zu wünschen!

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker