Steuerblitz®
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2022

Corona 43: Ü III Plus läuft bald aus! Kleinigkeiten zur Ü IV. Weitere Erleichterungen. Diverse Neuigkeiten.

Werte Interessierte und Betroffene,

neben den irrsinnigen Neuigkeiten knapp 900 km östlich unserer Bundeshauptstadt, die alte, bedrückende Erinnerungen an kalte und heiße Kriege aus den verborgenen Winkeln unserer Seelen hervorlocken und in unser aller Alltag beständig mitschwingen, gibt es auch eine ganze Reihe von aktuellen steuerlichen und verwandten Neuigkeiten, die wir Ihnen heute vorstellen möchten. Vielleicht können wir Sie damit ja wenigstens für eine kleine Weile ablenken…


1. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum 1.7. bis 31.12.2021) läuft am 31.03.2022 ab. Wenn Sie uns noch keinen schriftlichen Auftrag erteilt haben oder unsicher sind, ob wir bereits einen Antrag für Sie vorbereiten, sollten Sie sich bitte möglichst zeitnah und schriftlich bei Ihrem zuständigen Steuerberater melden. Aufträge, die bei uns erst nach dem 20.03.2022 eingehen, können wir unter Umständen nicht mehr umsetzen!


2. Wie schon fast üblich: die „FAQ“ für die Überbrückungshilfe IV (Förderzeitraum 1.1. bis voraussichtlich! 30.06.) wurden einmal mehr noch im laufenden Förderzeitraum verändert:

a) Zu den förderfähigen Hygienemaßnahmen zählten von Anfang an zuordenbare Sach- und Personalkosten, die zur Umsetzung von coronabedingten Zutrittsbeschränkungen dienten. Das können auch anteilige Personalkosten für eigenes Personal sein. Nun ergänzt wurde die Möglichkeit, für diese Kosten ohne weitere Einzelermittlung einen Pauschalbetrag von 20 € je Öffnungstag anzusetzen.

b) Außerdem wurde klargestellt, dass die voraussichtliche Rückerstattung von Vorauszahlungen für stornierte Veranstaltungen von den prognostizierten Umsätzen im Förderzeitraum abgezogen werden kann.

c) Freiwillige Schließungen bleiben bis Ende Februar unschädlich.

d) Die Antragsfrist für die Ü IV läuft am 30.04.2022 ab.


3. Neben den bereits bekannten steuerlichen Erleichterungen für von der Pandemie in ihrer Liquidität stark betroffene Unternehmen (erleichterte Herabsetzung und zinslose Stundung von Steuervorauszahlungen) ist auch die zinslose Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Monate Februar bis April 2022 noch einmal möglich.


4. Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Erlass etwas Wichtiges, wirklich Neues getraut: Ab 2021 kann Computertechnik und Anwendersoftware ohne Wertgrenzen sofort abgeschrieben werden! Dazu gehören selbstverständlich Server, Computer, Notebooks, Tablets, Dockingstationen, alle denkbaren Peripheriegeräte zur Eingabe (Maus, Tastatur, Scanner, Kamera, Mikrofon etc.), Speicherung (Laufwerke, Festplatten, USB-Sticks aller Größen usw.) und zur Ausgabe (Beamer, Plotter, Drucker – wer druckt eigentlich noch? – Kopfhörer, Lautsprecher, Bildschirm/Displays etc.). Die Computer müssen nach EU-Verordnung 617/2013 gekennzeichnet sein. Zur Software gehören alle erdenklichen Standardprogramme, aber auch umfangreichere und auf die Nutzenden genau abgestimmte ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Unternehmens-Verwaltungs- und Steuerungssoftware. Außerdem können Restbuchwerte aus früheren Anschaffungen, die am 1.1.2021 noch nicht abgeschrieben waren, in 2021 vollständig abgeschrieben werden. Das erhöht u.U. noch nachträglich in der Schlussabrechnung die Bemessungsgrundlagen für die Ü III bzw. Ü III Plus und Ü IV!


5. Für eine ganze Reihe von Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in elektronischen Kassensystemen läuft die Zertifizierung/Genehmigung zum 31.07.2022 ab. Falls Sie ein Kassensystem mit TSE nutzen, sollten Sie bei Ihrem Anbieter/Kassendienstleister nachhaken, wie lange die Zertifizierung gültig ist. Im Zweifel sind Sie als Unternehmer*innen für nicht konforme Systeme gegenüber der Finanzverwaltung ganz alleine verantwortlich.

Schließlich wirft die Grundsteuerreform, die mit einer völligen steuerlichen Neubewertung sämtlicher Grundstücke einhergeht, ihre Schatten voraus. In den Monaten Juli bis Oktober müssen an die Finanzverwaltung entsprechende Erklärungen elektronisch übermittelt werden. Möchten Sie, dass wir Sie dabei unterstützen? Für einen entsprechenden Hinweis zum möglichst frühen Zeitpunkt sind wir Ihnen sehr dankbar. Das hilft uns dabei, den voraussichtlichen Arbeitsumfang einzuplanen. Wir kommen auf das Thema voraussichtlich noch im Laufe dieses Monats zurück.


Hoffentlich lässt sich der Frühling bald bei uns blicken. Freuen wir uns alle darauf!

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker