Steuerblitz®
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2020

Corona 6: Geförderte Beratung/KfW-Sofortkredite – WICHTIG!

Liebe Betroffene und Interessierte,

wir liefern noch einen Nachtrag zu „Corona 5“, der nicht alle Unternehmen betrifft, aber trotzdem Erwähnung verdient:

1. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat ein spezielles Förderprogramm für Unternehmensberatungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, aufgelegt. Die Bedingungen sind herausragend günstig:
- 100%iger Zuschuss
- für bis zu 4.000 € netto Beratungsleistungen
- Antragstellung bis zum 31.12.2020 möglich
- Die Unternehmen müssen nur die Umsatzsteuer tragen und keine Vorkasse leisten.

Die Förderbedingungen finden Sie hier:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/unb_merkblatt_corona.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Dieses Programm eignet sich natürlich eher für größere Beratungsprojekte, z.B. für die unterstützende Beratung bei der Beantragung von KfW-Darlehen etc.

Für Unternehmen des Gastgewerbes verweisen wir insoweit gern auf unser Schwesterunternehmen, die Vieweg & Co. Deren Geschäftsführer Andreas Vieweg ist prädestiniert, Sie bei Projekten dieser Art zu unterstützen und steht unter vieweg@vieweg-gastgewerbe.de bzw. auch telefonisch unter 0171-4581569 für Fragen zu Ihrer Verfügung.


2. Die Bundesregierung hat gestern angekündigt, dass ein neues KfW-Kreditprogramm aufgelegt wird, der sog. KfW-Schnellkredit. Dieser Sofortkredit soll unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- Antragstellende Unternehmen mit mehr als 10 bis 249 Beschäftigten,
- die mindestens seit dem 1.1.2019 am Markt aktiv sind,
- die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben, erhalten ein Kreditvolumen von bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019,
- maximal 800 T€ für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten,
- maximal 500 T€ für Unternehmen mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten,
- zu aktuell 3 % Zinsen bei 10 Jahren Laufzeit,
- abgesichert durch eine 100%ige Haftungsfreistellung durch die KfW,
- ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank oder die KfW,
- wenn das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist.
Die neuesten Informationen zum KfW-Schnellkredit finden Sie hier:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Dieses Programm muss erst noch durch die EU-Kommission genehmigt werden. Nachdem wir bereits festgestellt haben, dass die Hausbanken sich mit dem 10%igen Risikoanteil, der bisher von ihnen zu übernehmen war, zunehmend schwer taten, halten wir den KfW-Sofortkredit für eine sinnvolle Maßnahme.


Freundlich grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker