Steuerblitz®
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05
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2020

Corona 9: Eilige und wichtige Neuigkeiten

Liebe Betroffene und Interessierte,

allmählich normalisiert sich das Leben in vielen Bereichen wieder. Allerdings hat man zuweilen den Eindruck, dass die Menschen das Virus am liebsten ignorieren würden. Das halten wir für keine gute Idee. Für Freudenfeiern gibt es nämlich noch keinen Anlass, zumal Veranstaltungen wohl noch auf längere Sicht verboten bleiben.


Es gibt wieder einige Neuigkeiten für Unternehmen, über die wir Sie zeitnah informieren möchten:

1. Die NRW-Soforthilfe soll auch sog. Soloselbständigen und Kulturschaffenden als Hilfe zum Lebensunterhalt dienen. Neben den beruflichen Ausgaben dürfen im Drei-Monats-Zeitraum April, Mai und Juni insgesamt 2.000 € davon zum privaten Lebensunterhalt verwendet werden.

2. Die NRW-Soforthilfe kann seit dem 14.05. auch für nach dem 31.12.2019 neu gegründete Unternehmen beantragt werden. Die Antragstellung soll speziell über Angehörige der steuerberatenden Berufe erfolgen.
Das Formular für diese Gründer-Soforthilfe findet sich hier: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=4AAD2F04651A4AE413F3

3. In NRW gibt es eine spezielle Förderung für freischaffende Künstler*innen, die Sie hier finden: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=9F9750B66C8A4ADF0F65
Nach Antragstellung werden die o.g. 2.000 € einmalig gezahlt.

4. Eine gute Übersicht für alle Soloselbständigen in allen Bundesländern geben Hermann-Josef Tenhagen (Zeitschrift „Finanztip“) im SPIEGEL: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/corona-krise-diese-hilfen-gibt-es-noch-fuer-solo-selbstaendige-a-1579ffe1-4f24-4f24-afb2-d7f9d078c2e5
…und die Gewerkschaft ver.di: https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool/++co++aa8e1eea-6896-11ea-bfc7-001a4a160100
Wir hätten nicht gedacht, dass wir einmal eine Gewerkschaft in unserem Steuerblitz© verlinken würden…

5. Die IHK Chemnitz verweist zurecht auf einige Förderprogramme der Sächsischen Aufbaubank SAB, bei denen der Fokus auf die Beratung und Umstrukturierung von Unternehmen in Krisen gelegt wird: https://www.chemnitz.ihk24.de/starthilfe/beratungen-von-unternehmen-in-krisenzeiten-4800458
Die Programme reichen von einem 90%igen Zuschuss zur Förderung von unternehmerischem Know-How bis hin zu Darlehen für den Wareneinkauf bei der Rettung von existenzgefährdeten Betrieben.

6. Auch für die heute fällige Beitragsvorauszahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung gibt es wieder die Möglichkeit der zinslosen Beitragsstundung: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/20200519_Beitraege_Corona_Informationen_zur_Stundung.pdf
Allerdings müssen alle antragstellenden Unternehmen in einem besonderen Formular darlegen, dass sie andere Fördermöglichkeiten primär in Anspruch genommen haben: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-05-19_Beitraege_Corona_Antrag_Stundung_EIN_MONAT.pdf


Eine kleine Anekdote möchten wir Ihnen nicht vorenthalten: die „vereinfachte Verlustverrechnung“, die wir in unserem letzten Steuerblitz© hinreichend beschrieben hatten, hat auf allen Ebenen zu einiger Verwirrung geführt. Denn die Ankündigung von Finanzminister Scholz war nicht nur „missverständlich“ (wie es z.B. der Steuerberater-Verband Düsseldorf im vorauseilenden Gehorsam beflissen formuliert), sondern schlicht falsch. Der Minister hatte vermutlich den Vorschlag der zuständigen Abteilung selbst noch nicht ganz verarbeitet. Wir alle sollten nachsichtig sein. Denn das war sogar für Fachleute wie uns nicht ganz einfach.

Bei Zweifelsfragen sprechen Sie uns bitte direkt an.

Und das Wichtigste zum Schluss: bleiben Sie gesund!


Freundlich grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker