Steuerblitz®
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2020

Eilige Neuigkeiten für die Allermeisten!

Werte Interessierte,

im „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur weiteren Änderung steuerlicher Vorschriften“ (ja, das heißt wirklich so!) waren noch ein paar Änderungen versteckt, die wir Ihnen unbedingt nachliefern müssen.  

1. Sachgutscheine bis 44 €
In den letzten Jahren hatte sich eine laxe Praxis entwickelt, die auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs basierte: Arbeitgeber hatten ihren Beschäftigten nicht länger Gutscheine ausgestellt oder ausstellen lassen, sondern ganz vereinfacht monatlich Belege über 44 € steuerfrei erstattet (Tankquittungen usw.).
Dem hat der Gesetzgeber nun ab 2020 einen Riegel vorgeschoben: ab 2020 müssen wieder Gutscheine ausgestellt und beschafft werden. Die schlichte Belegerstattung funktioniert nicht mehr, weil „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“ nun wieder als bar gezahlt gewertet werden (und damit voll steuerpflichtig sind!). Für Gutscheine und Geldkarten, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, gilt das aber (wie bisher) nicht; die bleiben lohnsteuerfrei, wenn sie zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine tolle Regelung, die zu Bürokratieabbau führt und eine großartige CO₂-Bilanz haben dürfte…

2. Erhöhte Aufwendungen für Mehrverpflegung („Spesen“)
Ab 2020 gelten statt 12 Euro nun 14 Euro und statt 24 Euro nun 28 Euro bei den Spesensätzen. Die Auslandsreisespesen wurden außerdem zum 1.1. wieder angepasst. Die neue Liste finden Sie hier.

3. Neuer Mindestlohn ab 2020
Ab 2020 gilt ein Mindestlohn von 9,35 €.

Da fängt das neue Jahr ja gleich prima an…


Mit freundlichen Grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker