Steuerblitz®
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04
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2017

Nachträgliche Ostereier und GoBD

Werte Interessierte,

ganz „außer der Reihe“ möchten wir Sie mit ein paar Neuigkeiten versorgen, die uns Steuerrecht und Praxis in der jüngsten Zeit beschert haben.

1. Die langjährige Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine ist zum 01.01.2017 weggefallen. Neuerdings ersetzt die eingegangene bzw. versandte Rechnung den Lieferschein und macht ihn darum überflüssig. Auch zum 31.12.2016 noch nicht vernichtete Lieferscheine aus älteren Jahren dürfen vernichtet werden! Das schafft Platz in den Archiven. Achtung: dies gilt nur dann, wenn die Rechnung, die zum Vorsteuerabzug nötigen Angaben enthält.

2. Der Höchstbetrag einer sog. Kleinbetragsrechnung wird von aktuell 150 € auf 250 € angehoben, so sieht es die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz vor, diese muss im Mai 2017 noch durch den Bundesrat bestätigt werden und soll dann rückwirkend ab dem 01.01.2017 gelten. Wir erinnern uns: das sind solche Rechnungen, bei denen aus umsatzsteuerlicher Sicht auf einige Grundangaben verzichtet werden kann.

„Nur“

  • Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens,
  • das Ausstelldatum,
  • die Menge/Art der gelieferten Gegenstände/der erbrachten Leistung,
  • der Bruttobetrag,
  • der Steuersatz

müssen in Kleinbetragsrechnungen angegeben werden, damit Sie Vorsteuerabzug bekommen.

3. Die Grenze zur Abführung von monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen wird von 4.000 auf 5.000 € Jahresanmeldebetrag erhöht.

Diese Änderungen hat uns das „Zweite Bürokratieentlastungsgesetz“ eingebracht...

Aktuell sind wir immer häufiger mit dem Thema „GoBD“, den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ befasst, die seit Anfang 2015 durch Erlass des Bundesfinanzministeriums gelten. Bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Betriebsprüfungen wird in der Praxis nun verschärft darauf geachtet, dass diese Grundsätze auch tatsächlich eingehalten werden. Wir hatten Sie dazu in der Vergangenheit bereits ausführlich informiert.
Damit bewahrheiten sich unsere schlimmsten Befürchtungen!
Besonders davon betroffen sind bilanzierende Unternehmen, die nur noch mit einer Offene-Posten-Buchhaltung die strengen Anforderungen der GoBD erfüllen können. Wir werden die betroffenen Unternehmen in nächster Zeit verstärkt darauf ansprechen und appellieren an Sie, diese Entwicklungen genauso ernst zu nehmen wie wir.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker