Steuerblitz®
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2018

Neuigkeiten zum Jahresende

Liebe Interessierte,

hohoho... Der Nikolausabend ist schon wieder Geschichte. Jetzt lastet der ganze Druck auf dem Christkind… Und auf uns, die wir noch bis zum Jahresende sämtliche Erklärungen für 2017 auf den Weg bringen wollen. Angesichts der Lage der Feiertage zum Jahresende werden wir hier in Düsseldorf nach dem 21.12. und vor dem 2.1.2019 nicht erreichbar sein. In dringenden Fällen erreichen Sie uns allerdings über die bekannten Mobilfunknummern.

Am 23.11.2018 wurden zwei Gesetze mit steuerlichen Änderungen im Bundesrat verabschiedet:

Mit dem Familienentlastungsgesetz wird das Kindergeld ab dem 01.07.2019 um jeweils 10 € monatlich erhöht. Auch die Kinderfreibeträge sowie der Grundfreibetrag jedes Einzelnen wird angehoben.

Das Steueränderungsgesetz 2018 hat eine Vielzahl von Regelungen „im Gepäck“, von denen wir Ihnen hier nur die Wichtigsten vorstellen möchten:

  • Die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen wird nach Jahren der Unsicherheit nun auch für Altfälle gesetzlich normiert.
  • Die Elektromobilität wird gefördert: die private Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen kostet nur die Hälfte („0,5%-Regelung“, wenn deren Anschaffung zwischen dem 1.1.2019 und dem 31.12.2021 erfolgt. Die Fahrzeuge müssen eine elektrische Mindestreichweite von 40 km besitzen und extern ladbar sein.
  • Ab dem 1.1.2019 entfällt die Lohnsteuerpflicht von Jobtickets. Daneben ist auch die Erstattung privater (!) Fahrtkosten im ÖPNV steuerfrei, also z.B. der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zu einer „BahnCard“. Auch Taxen gehören zum ÖPNV...
  • Der Nutzungsvorteil betrieblicher (Elektro-)Fahrräder ist ab dem 1.1.2019 auch für Unternehmer steuerfrei.
  • Ab dem 1.1.2019 haften nun endlich auch solche Marktplatzbetreiber wie Amazon und Ebay für die korrekte Abführung deutscher Umsatzsteuer auf Lieferungen an deutsche Endverbraucher.
  • Gutscheine müssen ab 2019 bereits beim Verkauf umsatzbesteuert werden, wenn bei ihrer Ausstellung alle Informationen vorliegen, die nötig sind, um die umsatz- steuerliche Behandlung mit Sicherheit zu bestimmen.

Auch die Rechtsprechung der letzten Monate hat noch interessante Neuigkeiten zu bieten:

  1. Zwei BFH-Entscheidungen zum Vorsteuerabzug haben die Formalanforderungen reduziert: das Lieferdatum kann sich u.U. aus dem Rechnungsdatum ergeben und muss deshalb nicht in allen Fällen zwingend aufgeführt werden. Die Anschrift des leistenden Unternehmers und Rechnungsausstellers darf neuerdings auch eine Briefkasten-Adresse sein.
  2. Auch das Bundesfinanzministerium hat inzwischen eingesehen, dass die Kassenführung nicht „unordentlicher“ wird, wenn Erlöse aus Kartenzahlungen zunächst im Kassenbuch eingetragen, täglich aber auch wieder ausgetragen werden.
  3. Zu mehr Steuergerechtigkeit verhilft das Vorhaben des Bundeszentralamtes für Steuern, „airbnb”-Vermieter beim Plattformbetreiber selbst zu ermitteln, ganz bestimmt. Die Plattformbetreiber sind auskunftspflichtig; es hilft auch nichts, dass die Europa-Zentrale ihren Sitz in Irland hat.

Und dabei wollen wir es jetzt für heute auch bewenden lassen.


Wir wünschen Ihnen eine friedvolle Weihnachtszeit und verabschieden uns ins nächste Jahr 2019, das für Sie und uns hoffentlich gesund, glücklich und erfolgreich sein wird!


Freundlich grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker