Steuerblitz®
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2022

No. 133 – ENDLICH: Transparenzregister!

Werte Interessierte und Betroffene,

wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, melden wir uns heute nun endlich mit den wichtigen Informationen zum Transparenzregister.

Es ist erstaunlich, welche ungeheure Vielzahl an Aufgaben und Pflichten die Führung eines Unternehmens mit sich bringt. Da ist das (nicht mehr ganz neue) Transparenzregister nur ein weiterer, kleiner Mosaikstein in einem nahezu unüberschaubaren Mosaik geradezu biblischen Ausmaßes. Den Verfasser dieser Zeilen erinnert diese Metapher an das überaus sehenswerte, monumentale Bauernkriegspanorama in Bad Frankenhausen… Am besten machen Sie sich selbst ein Bild davon. Aber zurück zu den konkreten Fakten:


Was ist zu tun?

Seit dem 10.06.2021 wurde das Transparenzregister zum sog. Vollregister. Das bedeutet praktisch: es hilft nichts mehr, wenn Ihr Unternehmen/Ihr Verein in einem anderen Register (Handels-, Unternehmens-, Partnerschafts- oder Vereinsregister) eingetragen ist. Sie müssen sich noch in diesem Jahr auch im Transparenzregister eintragen (lassen).


Bis wann müssen Sie sich eintragen lassen?

1. Für GmbH/UG, Partnerschaften und Genossenschaften gilt der 30.06.2022 als letzter Eintragungszeitpunkt.
2. Für alle übrigen Unternehmen bzw. Vereinigungen (OHG, KG, e.V.) gilt der 31.12.2022 als letzter Termin.


Was ist einzutragen?

Eingetragen werden müssen Unternehmen/Vereinigungen der aufgeführten Rechtsformen und ihre „Wirtschaftlich Berechtigten“. Das ist ein Begriff aus dem Geldwäschegesetz und meint diejenigen natürlichen Personen, die ein Unternehmen/eine Vereinigung kontrollieren.


Wer kann ganz gelassen bleiben?

Eingetragene Kaufleute (e.K.) und GbR können/müssen sich nicht eintragen lassen.


Wie kommen Sie ins Transparenzregister?

a) Sie melden selbst ein eigenes Nutzerkonto beim transparenzregister.de an und erfassen Ihr Unternehmen/Ihre Organisation und seine Wirtschaftlich Berechtigten (das sind immer nur natürliche Personen) dort direkt selbst. Die Eintragung selbst ist in diesem Fall kostenlos. Es fällt dann nur die alljährliche Transparenzregistergebühr von aktuell 20,80 € für Sie an.

b) Sie beauftragen uns mit der Eintragung Ihres Unternehmens und seiner Wirtschaftlich Berechtigten. Bitte beauftragen Sie uns (falls noch nicht geschehen) bis spätestens zum 9. Mai 2022 schriftlich per Mail an office@eichhorn-ody.de. Die erstmalige Eintragung Ihres Unternehmens mit bis zu 2 Wirtschaftlich Berechtigten kostet 195 € zzgl. Umsatzsteuer, also 232,05 € brutto. Darin ist die jährliche Transparenzregistergebühr von zurzeit 20,80 € bereits enthalten. Für die anschließende jährliche Pflege des Transparenzregisters fallen weitere 95 € netto, also 113,05 € brutto an. Auch darin ist die alljährliche Transparenzregistergebühr von zurzeit 20,80 € bereits enthalten.


Was außerdem interessant ist:

a) Sie können als Unternehmen, quasi als „Öffentlichkeit“, einen Antrag auf Einsichtnahme ins Transparenzregister stellen, um selbst mehr über die Unternehmen zu erfahren, mit denen Sie Geschäfte machen. Damit können Sie auch uns beauftragen.

b) Sie können selbst eine „Auskunft über erfolgte Einsichtnahmen“ erhalten, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sie erfahren dann, welche Unternehmen und ob natürliche Personen (nicht welche!) wann Einsicht in Ihre Eintragungen genommen haben. Aber auch das können wir für Sie erledigen.

Falls wir solche Aufträge für Sie erledigen, kosten sie jeweils 95 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, also 113,05 € brutto.


Mit den Gedanken noch im Bauernkriegspanorama grüßen etwas abgelenkt

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker