Steuerblitz®
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2023

No. 148 – Der Weihnachts-Blitz...

Liebe Interessierte, liebe unserem Haus Verbundene,

das Jahresende naht mit riesengroßen Schritten. Allüberall wird schon seit Tagen Weihnachten gefeiert, auf Corona getestet, Glühwein getrunken, gehustet, Christstollen gegessen, Schenkbares erjagt, Schrecken in Meldungen verbreitet, nicht nur im Ausland, sondern auch in der Sächsischen Schweiz. Die Bundesregierung verunsichert uns, das Wahl- und Steuerzahlenden-Volk und treibt ständig neue Säue durch’s Dorf. Der Bauernverband veröffentlicht einen Durchschnittsgewinn von 115.400 € im Wirtschaftsjahr 2022/2023 auf Rekordniveau mit 45%iger Steigerung gegenüber dem Vorjahr in der Landwirtschaft, weil so schöne Preiserhöhungen, die wirklich alle, vor allen anderen die Ärmsten unter uns trafen, durchgesetzt werden konnten. Sobald die ersten lauthals und hupend protestieren, rudern opportunistische politische Lautsprecher öffentlichkeitswirksam zurück. Anstatt von allen, nur bitte nicht von den Ärmsten, mutig ein (nötiges) Opfer einzufordern. Die höhere Umsatzsteuer in der Gastronomie, die auch sehr viele Menschen und Unternehmen unschön treffen wird, ist in der Tagespolitik schon praktisch nicht mehr wahrnehmbar. Sie ist im europäischen Vergleich, gerade auch mit touristisch wichtigen Nachbarländern wie Österreich und Frankreich, schlicht unfair. Und dass Politik-Versprechen, besonders von kleinen Parteien gerne mit dem Hinweis „wir konnten nichts dafür, die Schuldenbremse, die Schuldenbremse, ach Gott ach Gott“ gebrochen werden, ist auch nichts wirklich Neues. Und weil wir auch konstruktiv sein möchten, fragen wir uns, warum Diesel, Gas und Strom teurer werden, Flugbenzin ganz offensichtlich aber nicht. Und wir fragen uns, warum aus einer 1%-Regelung, die für viele Pkw, die faktisch nie geladen werden, aber geladen werden könnten, nur noch bei 0,5 % liegt, nicht eine 1,5%- bzw. 0,8%-Regelung werden kann.

Und gleichzeitig geht das Leben, auch das steuerliche unverändert weiter. Gefühlt, ohne groß innezuhalten. Wir haben uns ganz fest vorgenommen, das nächste Jahr anders anzugehen und ausgehen zu lassen. Mit mehr Ruhe, Frieden, Besinnung, Rückschau, Durchatmen. Mit Blick auf die eigenen Ressourcen. Sie vielleicht auch?! Wir werden in der Zeit vom 22.12. bis zum 2.1.2024 schon damit anfangen und in dieser Zeit gar nicht arbeiten. Das stellen wir auch allen, die mit uns arbeiten, ausdrücklich frei.
Es wird keine Mailweiterleitung geben und keine orchestrierten Notbesetzungen. Es wird ganz einfach Weihnachtsruhe herrschen.

Nicht zuletzt „dank“ der Corona-Förderungen sind wir noch bis Ende März 2024 zusätzlich auch mit deren Schlussabrechnungen befasst. Streckenweise fühlte es sich wohl wie ein Ultra-Marathon an. Aber wir sind uns absolut sicher, dass wir mit unserem Team und Ihnen, den Betroffenen, sicher ins Ziel gelangen werden.
Und „natürlich“ (wer hätte etwas Anderes erwartet?!) führen wir inzwischen auch Gerichtsverfahren gegen Ablehnungsbescheide, aktuell zwei vor dem Verwaltungsgericht in Dresden. Bemerkenswert ist, dass uns für diese Klageverfahren auch Wochen später keine Eingangsbestätigung vorliegt. Und ebenso bemerkenswert ist, dass die Finanzgerichte manchmal doch gerne Mitteilungen per Post oder Telefax schicken, dem steuerberatenden Beruf aber aufoktroyieren, alle Post über das elektronische Postfach zu versenden.

Es gibt noch eine Reihe wichtiger Veränderungen zum Jahresende, die wir Ihnen mitteilen möchten. Fangen wir mit den wichtigsten Neuigkeiten aus der Arbeitswelt (die nur eingeschränkt zu unserem Metier gehört, aber irgendwie doch fast alle praktisch betrifft) an:

1. Der Mindestlohn erhöht sich zum 1.1.2024:

Er steigt am 1.1.2024 auf 12,41 € und mit ihm auch die Minijobgrenze (von 520 €) auf 538 €. Am 1.1.2025 wird er dann auf 12,82 € erhöht.

2. Die Übergangsregelung für (alte, sozialversicherungspflichtige) Midijobs läuft zum 31.12.2023 aus:

Wer in einem solchen Midijob versicherungspflichtig beschäftigt werden soll, muss ab dem 1.1.2024 mehr als 538 € verdienen. Alte Übergangsregelungen gelten nicht länger.

Auch diese arbeitsvertraglichen Änderungen müssen ganz unbedingt schriftlich (Nachweisgesetz!) festgehalten werden.

3. „Alter Urlaub“:

Alle Beschäftigten müssen über bestehende Resturlaubsansprüche schriftlich aufgeklärt werden. Diese Aufforderung sollte sogleich mit einem Hinweis, den Urlaub noch im laufenden Jahr oder im ersten Quartal 2024 zu nehmen, verbunden werden. Wir empfehlen Ihnen, schon im ersten Halbjahr darauf hinzuweisen. Wer über seine Resturlaubsansprüche nicht informiert wird, dessen Resturlaub verjährt nicht…

Aber auch steuerlich hat das Jahresende etwas zu bieten:

4. Die sagenhafte Grundsteuerreform trägt erste „Früchte“:

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat einstweiligen Rechtsschutz gewährt, weil das sog. Bundesmodell, das für Nordrhein-Westfalen und viele andere Bundesländer gilt, offenkundig rechtswidrig sei. Wer hätte das nur gedacht?! Neben verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Finanzgericht auch sog. einfachrechtliche Bedenken geäußert, weil (jedenfalls in Rheinland-Pfalz) die Gutachterausschüsse möglicherweise nicht politisch unabhängig arbeiten und die Datenbasis der Kaufpreissammlungen in vielen Fällen schlicht zu klein sei. Es wird angezweifelt, ob die Regelungen zur Grundstücksbewertung „überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen“. Sehr ähnliche Argumente lassen sich durchaus auch gegen die anderen Modelle finden.

5. Photovoltaikanlagen – Fristablauf bei Altanlagen zum 11.1.2024:

Seit dem 1.1.2023 gilt ein Null-Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen. Wer seine Anlage vor dem 1.1.2023 angeschafft hat, muss seinen (auch privaten) Selbstverbrauch mit 19% umsatzversteuern. In einigen dieser Fälle könnte sich eine Entnahme dieser Altanlage bis zum 11.1.2024 tatsächlich lohnen. Falls Sie das für ihre Anlage befürchten, sprechen Sie uns gerne an.


Einige Gesetzesprojekte werden vor dem Jahresende nicht mehr fertig.

So hängt das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (oder auch ganz einfach und sehr kurz: „Wachstumschancengesetz“) noch im Vermittlungsausschuss fest.

Dort werden tatsächlich interessante Dinge geregelt:

  • Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter bis 1.000 € Anschaffungskosten (statt wie bisher 800 €),
  • Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung für Mobilien und Wohngebäude,
  • Anhebung der Grenzen zur Buchführungspflicht,

und Vieles mehr (wir berichteten bereits im August darüber). Aber voraussichtlich wird erst in 2024 darüber verhandelt werden.

Und bevor wir hier halbgares Zeug verbreiten, warten wir lieber ab, was tatsächlich beschlossen wird. Das hat sich bewährt.


So. Atmen wir alle tief durch. Suchen wir persönliche Ruhezeiten in der hektischen Jahresendphase. Und freuen wir uns auf ein neues, spannendes, gewiss friedvolleres Neues Jahr als das alte war. Noch mehr Krieg lässt sich ja kaum mehr vorstellen.

Kommen Sie gut durch den kümmerlichen Rest des alten, hässlichen und ziemlich zerbombten Jahres.


Friedvoll grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker  |  Stephanie Glock