Steuerblitz®
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2024

No. 149 – Corona 51: Schlussabrechnungsfrist bis zum 30.09.2024 verlängert!

Liebe Interessierte, liebe Verbündete,

die Konferenz der deutschen Wirtschaftsminister hat am vergangenen Donnerstag beschlossen: die Frist zur Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen wird ein letztes Mal bis zum 30.09.2024 verlängert. Auf der einen Seite entlastet uns eine solche Fristverlängerung selbstverständlich; auf der anderen Seite grenzt es an eine Unverschämtheit, auch diese Fristverlängerung (wie alle früheren) erst 14 Tage vor Ablauf der ursprünglichen Frist bekanntzumachen. Vorgebliche Begründung: über 400.000 Schlussabrechnungen seien noch nicht eingereicht. Leider verliert niemand ein Wort über die schon lange eingereichten: einzelne von uns eingereichte Anträge liegen schon seit mehr als 1 Jahr bei den zuständigen Bewilligungsbehörden unbearbeitet herum! Wie die Kirsche auf dem Sahnehäubchen wirkt es dann, wenn solche schon lange unbearbeiteten Anträge dann mit einer Antwortfrist von 14 Tagen mit umfangreichen Rückfragen bedacht werden – und das rund 3 Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Frist. Vermutlich wollte sich niemand die Blöße geben zu erklären, dass es ganz offensichtlich gewaltige Bearbeitungsrückstände gibt – davon ist nämlich an keiner Stelle der gemeinsamen Erklärung die Rede. Immerhin wird auch die Rückantwortfrist jetzt generell von 14 auf 21 Tagen angehoben. Außerdem kann diese Antwortfrist um zweimal um jeweils 15 Tage verlängert werden. Wir haben zwischenzeitlich über 90 % der von uns betreuten Schlussabrechnungen eingereicht.

Noch kurzfristiger war die Einführung einer Schonfrist für die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung von 2022er Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften: am 22.12., Freitagmittag vor Weihnachten, teilte das Bundesjustizamt lapidar mit, dass es erst bei verspäteter Abgabe nach dem 31.03.2024 zu Ordnungsgeldverfahren kommen soll. Da hatten wir tatsächlich fast alle von uns betreuten Abschlüsse bereits fertig. Diese „Fristverlängerung“ war also allenfalls etwas für die Galerie, aber nicht für die Praxis. Am Freitag vor Weihnachten liest sich so etwas wie blanker Hohn…

Aber es gibt noch einen weiteren Aufreger, den wir nicht unkommentiert lassen möchten: So textete der SPIEGEL am 2.2.2024: „Wie Gastwirte bei der Steuer tricksen – und warum der Staat zu wenig kontrolliert“. Darin wird der (natürlich ganz besonders praxiserfahrene) Chef der Steuergewerkschaft DSTG, Florian Köbler, zitiert. Er habe einen Blick für solche Gaststätten entwickelt, „in denen Betrug förmlich in der Luft liegt“. Und weiter: „Wenn ich der einzige Imbiss bin, der ehrlich versteuert, ist meine Currywurst doppelt so teuer wie bei den anderen“ – so der Vollzeit-Gewerkschafter von der DSTG. „Es gehe nicht nur um die hinterzogene Umsatzsteuer. Mit unkontrolliertem Bargeld werde gern auch Personal oder Lieferanten bezahlt – ohne Sozialabgaben und weitere Steuern abzuführen.“ Das widerspricht exakt unseren eigenen Erfahrungen und ist schlichtweg Mumpitz. Warum haben immer mehr Restaurants immer engere Öffnungszeiten? Wegen der unzähligen Kolonnen von Schwarzarbeiter*innen vermutlich eher nicht… Wir haben schon (völlig sinnfreie) Kassennachschauen erlebt, bei denen der einzige Mensch, der sich mit dem Kassensystem auskannte, der Unternehmer selbst war und gerade nicht der angebliche „Kassenspezialist“ aus der Finanzverwaltung. Ein triftiger (und unerhörter) Grund für die (ebenfalls bemängelte) übermäßig lange Dauer von Kassen-Nachschauen liegt vielleicht genau darin, dass die Finanzverwaltung es nicht schafft, ein einheitliches Meldesystem für elektronische Registrierkassen einzuführen, dass seit 2020! gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn diejenigen, die nachschauen, auch wüssten, welches Kassensystem sie prüfen müssen, wären sie gewiss besser vorbereitet. Seit mehr als 4 Jahren verstößt die Finanzverwaltung also gegen eine Regelung der Abgabenordnung, die sie sich selbst erträumt hatte. Und jüngst war einer von uns in einer Pizzeria, die zwar mit Aushang darauf bestand, nur Bargeldzahlungen anzunehmen. Das hat natürlich sofort erst einmal jedes Vorurteil befeuert. Um dann hinterher auf dem ordnungsgemäß ausgegebenen Kassenbeleg erkennen zu können (ja, dazu gibt es feine Apps und auch wir sind beizeiten in der Gastronomie mit Profiblick unterwegs), dass eine gültige TSE (also eine völlig ordnungsgemäße Kasse) vorlag. So sehr kann man mit seinen durch Vorurteile gespeisten „Gefühlen“ also daneben liegen…Kaum drei Wochen später verlautbart die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert, sich verstärkt Kassen-Nachschauen widmen zu wollen. Und, siehe da, kleinlaut gibt sie zu: „Dass es bislang noch kein bundeseinheitliches automatisiertes Meldeverfahren für die an den Kassen vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen gebe, sei zwar unerfreulich. Dadurch fehle noch ein wichtiger Baustein für die Verhinderung von Steuerbetrug.


Und selbstverständlich gibt es auch interessante Neuerungen, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

1. Seit dem 1.3.2024 gilt die zweite Stufe des „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“.
Danach besteht u.a. die Möglichkeit, bei personellen Engpässen zu Spitzenzeiten auch ungelernte ausländische Beschäftigte aus Drittländern für bis zu acht Monate einzustellen. Zur Beschäftigung sind ein Antrag und die Zustimmung der Bundesagentur erforderlich.

2. Die Höhe der steuerlichen Säumniszuschläge (1 % je angef. Monat Säumnis) ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß.

3. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV steckt weiter im Gesetzgebungsverfahren.
Daran ändern auch regelmäßige, sich selbst bejubelnde Pressemitteilungen (z.B. am 11.1.  und am 17.1.) von Bundesjustizminister Buschmann nichts.

4. Das Bundesverfassungsgericht hat die Finanzverwaltung abgewatscht:
Die Übertragungen von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften, an denen dieselben Personen mit denselben Quoten beteiligt sind, muss genauso steuerneutral möglich sein wie die Übertragung einzelner Wirtschaftsgütern zwischen einzelnen Beteiligten. Diese engstirnige Regelung war auf Betreiben des Bundesfinanzministeriums in 2000 eingeführt worden. Es gibt „keine sachlich einleuchtenden Gründe für die Ungleichbehandlung“.

5. Lohnsteuer-Prüfungsstatistik 2022:
Das Bundesfinanzministerium hat die Ergebnisse aller 2022er Lohnsteuer-Prüfungen ausgewertet und veröffentlicht. Dabei wurden rund 68.567 Unternehmen von 1941 Prüfer*innen geprüft: heraus kam ein steuerliches Mehrergebnis von rund 10 T€ je Prüfung. Auf jede Prüfer*in entfallen somit 35 Prüfungen p.a., also rund 3 pro Monat. Nach allzu viel Stress klingt das nicht gerade. Von den sagenhaften Schwarzgeld-mengen, mit denen angeblich Legionen von Personal bezahlt werden (siehe oben) ist hier zahlenmäßig auch nichts zu finden.

6. Das neue „Zuwendungsempfängerregister“ ist seit dem 30.01.2024 verfügbar:
Dort sollen alle Vereine und Organisationen, die Zuwendungen (früher: Spenden) erhalten und bescheinigen dürfen, erfasst werden. Das Wort erinnert stark an Donaudampfschifffahrtsgesellschaft. Der Sinn dieses Registers erschließt sich uns noch nicht. Immerhin ist es ein Beweis dafür, dass das Bundeszentralamt für Steuern elektronische Register einführen kann. Vielleicht sollten die sich auch einfach mal um ein Registrierkassenregister (siehe oben) kümmern…

7. Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen 2024
Das Bundesfinanzministerium hat es doch tatsächlich erst am 12.02.2024, also exakt am Tag der regulären Fälligkeit der Umsatzsteuer für Januar 2024, geschafft, die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen zu veröffentlichen. Das war wirklich kein Tag zu früh…

8. Plätze in VIP-Logen können pauschal besteuert werden.
Rechtzeitig vor der anstehenden Fußball-Europameisterschaft hat der BFH entschieden, dass die Einladung in VIP-Logenplätze pauschal versteuert werden kann und gibt auch gleich Anhaltspunkte für die Schätzung der anteiligen Werbekosten (die natürlich nicht pauschal versteuert werden müssen). Damit widerspricht er teilweise auch einem Erlass aus dem Bundesfinanzministerium.


Über anstehende Gesetzesänderungen wie das „Wachstumschancengesetz“ oder das „Bürokratieentlastungsgesetz IV“ informieren wir Sie, sobald sie auch tatsächlich Gesetz geworden sind. In den letzten 3 Monaten hat das leider noch nicht funktioniert. Immerhin gibt es jetzt für das Wachstumschancengesetz einen Vorschlag aus dem Vermittlungsausschuss, den die Bundesregierung bereits feiert.


Kommen Sie gut durch die verbleibenden Tage der Fastenzeit und freuen Sie sich wie wir auf Ostern!


Optimistisch grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker  |  Stephanie Glock