Steuerblitz®
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03
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2016

(Register-)Kassen-Blitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

am vergangenen Freitag hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ veröffentlicht, der uns ganz ausnahmsweise einmal dazu zwingt, Sie und uns mit solchen noch „ungelegten Eiern“ zu beschäftigen. Der Zeitpunkt kurz vor Ostern könnte kaum besser gewählt sein!

Die aktuelle Rechtslage

Am 26.11.2010 hat das Bundesfinanzministerium den sog. Kassenerlass in die Welt gesetzt. Damals wurde festgelegt, dass

  • elektronische Kassen, die nicht in der Lage sind, sämtliche Einzeldaten (alle Buchungen, Programmierungen etc.) zu speichern, nur noch bis zum 31.12.2016 verwendet werden dürfen und
  • Kassen, die am 26.11.2010 hätten technisch (i.d.R. mit einem einfachen externen Speichermedium) aufgerüstet werden können, auch aufgerüstet werden mussten.

So weit, so gut.

Wir wissen, dass die Entscheidung über den Erwerb eines neuen, alles aufzeichnenden Kassensystems „ohne Not“ in vielen Unternehmen bis zum Ablauf des Termins herausgezögert worden ist.

Neue technische Anforderungen an Kassensysteme

Nun kommt das Bundesfinanzministerium mit einem neuen Gesetzesentwurf „um die Ecke“. Dieser beendet zwar die unfruchtbare, teilweise (z.B. durch Norbert Walter-Borjans, den nordrhein-westfälischen Finanzminister) sehr unsachlich und populistisch geführte Diskussion zwischen Landes- und Bundesfinanzministern, aber in diesem Entwurf stehen neue technische Anforderungen, die alle diejenigen, die vor Jahresende nach einem neuen Kassensystem Ausschau halten müssen, zurecht verunsichern werden.

In der „Technischen Verordnung“ zu diesem Gesetzesentwurf wird nämlich ergänzend gesetzlich geregelt, dass (zunächst nur) elektronische bzw. computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden müssen. Die Verordnung, die vom Bundesfinanzministerium selbst geändert werden kann, ist übrigens so angelegt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch andere sog. Vorsysteme (z.B. Arbeitszeitaufzeichnungsgeräte etc.) ebenfalls zertifiziert werden müssen. Aktuell sind aber nur Kassensysteme davon betroffen.

Für nicht zertifizierte Kassen gilt eine neue Übergangsfrist, die am 31.12.2018 enden soll.

Ergänzend soll eine Kassennachschau eingeführt werden. Wir erinnern uns: das gibt es bereits für Umsatz- und Lohnsteuern. Nachschau bedeutet: es kann eine unangekündigte Prüfung anberaumt werden, bei der hier speziell Kassendaten gefordert und Kassenbücher eingesehen werden können. Die zeitnahe Aufzeichnung (nach GoBD, vgl. unseren Steuerblitz® Nr. 53, spätestens am nächsten Arbeitstag!) bekommt damit eine völlig neue Brisanz!

Und flankierend zur Einführung dieser Zertifizierung drohen höhere Bußgelder für Nutzer, Vertreiber und Hersteller von nicht zertifizierten Kassen.

Was tun, sprach Zeus?

Abwarten, Ostereier suchen, und zusehen, was passiert. Jedenfalls für ein paar Monate. Zurecht fordert der DEHOGA-Bundesverband eine weit längere Übergangsfrist, weil einige Unternehmen bereits aktiv geworden sind. Deren Kassen würden dann möglicherweise bereits Ende 2018 schon wieder veraltet sein... Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Gibt es Alternativen?

Für kleinere und Familienunternehmen bekommt die sog. Offene Ladenkasse wieder eine ganz neue Attraktivität. Sie müssen zwar einen täglichen Kassenbericht erstellen. Wir empfehlen darüber hinaus, täglich ein Zählprotokoll anzufertigen. Und detaillierte betriebswirtschaftliche Auswertungen fallen natürlich auch ins Wasser.
ABER: Sie haben keinerlei technische Schwierigkeiten, können keine Daten speichern, weil Sie gar keine produzieren. Und müssen dem Fiskus natürlich auch keine massenhaften Kassendaten überlassen – weil es eben keine gibt!
Viele Unternehmen dürften mit Offener Ladenkasse auf Einzelaufzeichnungen verzichten.

Sprechen Sie uns bitte an, falls Sie eine Umstellung auf die Offene Ladenkasse planen oder sonst noch Fragen unbeantwortet geblieben sind.

Trotz alldem wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest!


Mit freundlichen Grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker