Steuerblitz®
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2016

Schenkungsteuerfreie Zeiten?

Liebe Leserinnen und Leser,

aktuelle rechtliche Entwicklungen wollen wir zum Anlass nehmen, Ihnen „schon wieder“ einen „Neuigkeiten-Brief“ zu übermitteln.

Das betrifft unter anderem interne Neuigkeiten hier in unserem Düsseldorfer Büro: die Eichhorn und Ody GmbH hat nämlich eine neue Gesellschaft gegründet, die Chili Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG. Damit machen wir uns nicht selbst Konkurrenz, sondern übernehmen den Kundenstamm einer kleineren Gesellschaft, die unser Berufskollege Dr. Hans-Otto Hüser ganz in der Nähe betrieben hat. Herr Dr. Hüser wird die Überleitung noch eine ganze Weile aktiv begleiten. Zusätzlich soll die „Chili“, deren Logo inzwischen auch auf Schildern und Türen prangt, ihrem Namen alle Ehre machen und Steuerberatung voll digital und damit schnell und direkt anbieten.

So ruhig wie die Zeiten steuerlich aktuell erscheinen, sind sie nicht. Das wichtigste darum zuerst:

1. Derzeit existiert keine wirksame Erbschaft-/Schenkungsteuer! Das Bundesverfassungsgericht hatte das zuletzt gültige Gesetz für verfassungswidrig erklärt und der Bundesregierung aufgegeben, bis spätestens zum 30.06.2016 ein verfassungsmäßiges Gesetz zu schaffen. Das ist bekanntermaßen nicht geschehen. Darum vertreten einige bedeutende Fachautoren zurzeit die Auffassung, dass zurzeit keine wirksame Schenkungsteuer existiert. Die meisten vertreten darüber hinaus die Auffassung, dass auch ein später beschlossenes und verfassungsgemäßes Gesetz nicht zu einer Rückwirkung auf die aktuelle Zeit wird führen dürfen... Es könnte also sein, dass Vermögensübertragungen, die bis zur Verkündung eines neuen Gesetzes vorgenommen werden, insgesamt steuerfrei bleiben müssen. Ob das tatsächlich so ist, werden wir natürlich erst in einigen Jahren sicher feststellen. Die Finanzverwaltung sieht das natürlich anders... Gleichwohl könnten Sie ggf. von dieser steuerfreien Zeit profitieren, indem Übertragungen mit einer steuerlich motivierten Widerrufsklausel verbunden werden. Das jedenfalls funktionierte steuerlich bisher und soll auch nicht eingeschränkt werden!
Wenn nicht jetzt, wann dann...

2. Der Künstlersozialkassenbeitrag wird zum 1.1.2017 von 5,2 auf 4,8 % sinken. Offensichtlich hat die verbesserte Erhebungsgerechtigkeit zu dieser Beitragssenkung geführt.

3. In einem Regierungsentwurf zum sog. Kassengesetz wird nun eine weitere Übergangsfrist für die geplante Zertifizierung von elektronischen Registrierkassen vorgesehen: wer nach dem 25.11.2010 (bis längstens zum 31.12.2019) eine neue, einzeldatenfähige Kasse an(ge)schafft (hat), soll diese bis zum 31.12.2022 verwenden dürfen. Gegen diese großzügige und praxisnahe Übergangsregelung regt sich natürlich erheblicher Widerstand in den Bundesländern, allen voran der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Walter-Borjans, in gewohnt polemischem Tonfall: „Mit dieser Regelung täuscht der Bundesfinanzminister den Ehrlichen vor, dass er etwas gegen den Betrug unternimmt, während er den Tricksern die Hintertür noch über Jahre offenhält. Das ist die konsequente Fortsetzung der Verzögerungstaktik für eine Klientel, die die CDU offenbar als Wähler nicht vergraulen will.“ Klar: der Mann wird selten eine neue Kasse kaufen müssen... Die von uns oftmals empfohlene Offene Ladenkasse soll nicht abgeschafft werden! Wir haben uns dazu in einem Fachaufsatz in der „Steuerlichen Betriebsprüfung“ klar positioniert.

Das „Zeitfenster“ für die Schenkungsteuer wird sich bald wieder schließen. Zögern Sie darum nicht, uns in Einzelfällen sofort anzusprechen.


Freundlich grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker