Steuerblitz®
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2020

Corona 17: Außerordentliche Wirtschaftshilfe / Überbrückungshilfe III

Liebe Interessierte und Betroffene,

die Infektionszahlen schnellen in prophezeite Höhen. Die Bundesregierung handelt.

1. Zwischenzeitlich ist klar, dass es für den zweiten „Lockdown“ ein Unterstützungsprogramm „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ geben wird, das deutlich einfacher gestrickt ist, aber auf dem bekannten Wege über die Angehörigen der steuerberatenden Berufe beantragt werden kann. Und: nein! Wir Steuerberater*innen brauchen aktuell wahrlich keine zusätzlichen Aufgaben. Aber in Zeiten, in denen an allen Ecken – aus unserer Sicht teilweise unberechtigt – gejammert wird, wollen wir nicht auch noch in das allgemeine Wehklagen einstimmen.

Ob die einschneidenden Maßnahmen im November nun nötig oder geeignet sind, werden wir vermutlich alle erst erkennen können, wenn die Pandemie beherrschbar geworden ist. Bemerkenswert ist jedenfalls, dass sich auf Seiten derjenigen, die vornehmlich mit Kritik und zumeist ohne konstruktive Vorschläge glänzen, niemand befindet, der tatsächlich politische Verantwortung übernehmen müsste. Die vorübergehenden Einschränkungen wiegen allemal leichter als eine schwere Corona-Erkrankung.

Die angekündigten Eckdaten erscheinen aus unserer Sicht jedenfalls wie angemessene Entschädigungen für die allermeisten betroffenen Unternehmen. Endlich wurde auch an Soloselbständige gedacht. Die folgenden Details hat das Bundesfinanzministerium bereits veröffentlicht:

„Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist.“

„Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt.“

Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen gilt:
Erstattet werden 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019.

Diese Wirtschaftshilfe wird mit sämtlichen anderen staatlichen Unterstützungsleistungen für denselben Zeitraum verrechnet (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe). Das erscheint vernünftig und angemessen. Ob tatsächlich im November 2020 erzielte Umsätze von der Förderung abgezogen werden, ist noch unklar, aber aus unserer Sicht wahrscheinlich.

„Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen.“
Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.“

Die Antragstellung soll ab Mitte November möglich sein.

Ganz gewiss wird es auch bei diesem Programm wieder Einzelne geben, deren Nachteile nicht vollständig ausgeglichen werden. Generallösungen machen es schwierig, jeden Einzelfall genau zu berücksichtigen. Sie kennen uns seit vielen Jahren als kritische Beobachter*innen der steuerlichen Landschaft. Aber das bedeutet genauso, dass wir nicht übersehen wollen, wenn etwas besonders gut oder günstig gelungen ist.

Wie großzügig diese Unterstützung z.B. für viele Unternehmen des Gastgewerbes ausfällt – allen medienwirksamen Unkenrufen der Lobbyverbände zum Trotz –, mag das folgende Beispiel zeigen: Der durchschnittliche Wareneinsatz eines sächsischen Gasthofs lag nach den letzten Vergleichswerten im Mittel bei rund 25 % vom Umsatz. Bei einem angekündigten Lockdown fällt der Wareneinsatz tatsächlich weg. Das bedeutet: bei einem Zuschuss von 75 % des durchschnittlichen Umsatzes und gleichzeitigem Wegfall von 25 % Wareneinsatz könnte der Betrieb sämtliche übrigen Kosten begleichen (Personal, Energie, Pacht), ohne Einbußen erleiden zu müssen. Die Einsparung bei verbrauchsabhängigen Kosten (z.B. Energie) sollte auch Betrieben mit höheren Wareneinsatzquoten dabei helfen, im November keinen Nachteil zu erleiden. Und dass nicht gearbeitet werden muss/darf, ist manchmal auch kein echter Nachteil. Immerhin macht dieses Beispiel deutlich, warum andere Förderungen (wie beispielsweise das Kurzarbeitergeld) auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe angerechnet werden müssen.


2. Zur Überbrückungshilfe II ist inzwischen ein umfassender Leitfaden des Bundeswirtschaftsministeriums erschienen, den Sie hier finden können:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Publikationen/leitfaden-phase-2.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Aber Achtung: die ersten 36 Seiten beschäftigen sich ausschließlich mit dem Registrierungsverfahren für diejenigen, die Sie bei der Antragstellung unterstützen dürfen. Erst zwischen Seite 37 und 89 finden sich Details zur Antragstellung. Die Checkliste auf Seite 58 hilft dabei die Übersicht zu behalten, welche Angaben/Unterlagen für den Antrag erforderlich sind. Wesentlich brauchbarer ist die „Häufig-gestellte-Fragen“-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums, die Sie hier finden:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html
Und in allen Zweifelsfällen fragen Sie bitte gerne einfach uns.


3. Für den zweiten Lockdown wird außerdem der Kfw-Schnellkredit auch für kleinere Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiter*innen und für Soloselbständige noch weiter ausgebaut werden.


4. Schon jetzt wird eine „Überbrückungshilfe III“ für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 angekündigt. Die Konditionen sollen verbessert werden. Ganz besonders soll an solche Unternehmen gedacht werden, die langfristig mit erheblichen Einschränkungen ihres Geschäfts zu kämpfen haben, z.B. die Veranstaltungswirtschaft.


Bei Fragen melden Sie sich gerne!

Und wie gewohnt das Wichtigste zum Schluss: bleiben Sie gesund!


Freundlich grüßen

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker


P.S.: Bei unserem Jubiläumsquiz gab es genau einen echten Gewinner, einen freundlichen Berufskollegen aus Wien, mit dem wir seit vielen Jahren in Kontakt stehen. Er hat – als ordentlicher Steuerberater – unsere sämtlichen Steuerblitze® archiviert. Unser erster Steuerblitz wurde am Mittwoch, dem 30.03.2005 um 14.33 Uhr auf die Reise geschickt. Die süße Belohnung ist bereits in Wien angekommen. Außerdem werden wir für (teilweise gute und weniger treffende) Schätzungen drei Trostpreise auf die Reise schicken. Der Versand hat sich coronabedingt etwas verzögert.