Steuerblitz®
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04
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2020

Corona 7: „Nachlaufende“ Einzelheiten – WICHTIG!

Guten Tag liebe Betroffene und Interessierte,

wir hoffen, dass Sie über die Osterfeiertage ein wenig verschnaufen konnten. Es gibt wieder eine Reihe von Neuigkeiten und Details zu bisherigen Programmen und Förderungen, die wir Ihnen gerne nachliefern möchten:

1. Der Zinssatz des KfW-Schnellkredits orientiert sich „an der Entwicklung des Kapitalmarkts“.
Wir hatten den ersten Presseinformationen dazu einen Zinssatz von 3 % entnommen. Details zu diesem nützlichen Programm finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/ oder in unserem letzten Steuerblitz©.

2. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Auszahlung der Corona-Soforthilfe vorübergehend gestoppt, weil es massive Betrugsversuche gegeben hat. Ab heute können wieder Anträge gestellt werden. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/antraege-fuer-corona-soforthilfe-koennen-ab-17-april-wieder-gestellt-werden

3. Aber auch Sachsen ist von Betrügereien betroffen, wie das Handelsblatt heute früh vermeldete und wie es auch auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank ausgeführt wird: https://www.sab.sachsen.de/
In Sachsen wird die Auszahlung der Corona-Soforthilfe darum zeitweilig unterbrochen. Anträge können aber weiterhin gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich das Portal der Sächsischen Aufbaubank: https://portal.sab.sachsen.de/login

4. Es gibt eine Reihe von Vereinfachungsregelungen im Zusammenhang mit Spenden an Corona-Betroffene, sowohl von Unternehmen, ArbeitnehmerInnen als auch von gemeinnützigen Organisationen. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte einfach an. Die Einzelheiten würden dieses Medium sprengen.

5. Das Land Sachsen hat sein Kreditprogramm „Sachsen hilft sofort“ auch auf größere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und über 1 Mio. € Jahresumsatz ausgeweitet. Solche Unternehmen können ein zinsloses Darlehen zwischen 50 und 100 T€ kurzfristig beantragen. Allerdings ist dazu die fachliche Expertise eines Dritten, z.B. eines Steuerberaters erforderlich.
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

6. Arbeitgeber*innen von Beschäftigten, die wegen Kinderbetreuung ihrer höchstens 11 Jahre alten Kinder während der Corona-Pandemie nicht arbeiten können und Selbständige, die solche eigenen Kinder betreuen müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz! Die zuständige sächsische Dienststelle hat dazu sämtliche Informationen online aufbereitet: https://lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854
Dort wird auch ausdrücklich empfohlen diese Anträge erst nach Aufhebung der Schließzeiten zu stellen.
In Nordrhein-Westfalen ist für diese Anträge der örtlich zuständige Landschaftsverband der richtige Adressat. Informationen des LVR finden Sie hier: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/entschaedigung_kinderbetreuung/kinderbetreuung.jsp


Kommen Sie gut durch die Krise und bleiben Sie gesund!

Michael Eichhorn  |  Markus Ody  |  Stefan Lücker